Aufgaben der Behörde
Bund
Der Bund legt im Umweltschutzgesetz (USG) und in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) Grenzwerte und Vorschriften zum Lärmschutz fest. Der Vollzug obliegt primär den Kantonen. Der Bund beaufsichtigt und unterstützt die Kantone beim Vollzug, ist verantwortlich für die wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen und publiziert Übersichten der Emissionen und Immissionen.
Weiter ist der Bund mit folgende Aufgaben betraut:
- Veröffentlichung einer nationalen Übersicht über die Lärmbelastung: Georeferenzierte Darstellung der Lärmbelastung insbesondere für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm sowie für den Lärm von militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen.
- Vollzug der Umweltvorschriften zum Lärmschutz bei seinen zivilen Flugplätzen, Nationalstrassen, Eisenbahnanlagen, Anlagen der Landesverteidigung, elektrischen Anlagen und Seilbahnanlagen.
Kanton
Der Vollzug obliegt dem Kanton mit Ausnahme bestimmter Vollzugskompetenzen des Bundes.
Die kantonalen Behörden sorgen für die Einhaltung und Umsetzung der Umweltvorschriften zum Lärmschutz, soweit sie für Bewilligungen und Kontrollen zuständig sind.
Die folgenden kantonalen Fachstellen beraten die Bevölkerung sowie die Behörden und erstellen in den entsprechenden Verfahren Fachberichte hinsichtlich Lärm, Baulärm und Erschütterungen:
- Tiefbauamt (TBA): Strassen
- Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV): Eisenbahnen, zivile Flugplätze
- Amt für Umelt und Energie: Industrie- und Gewerbeanlagen
- Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR): Schiess- und Militäranlagen
- Kantonspolizei (KAPO): Anlagen des Gastgewerbes sowie Veranstaltungs- und Alltagslärm
Kanton – Industrie- und Gewerbelärm
Das Amt für Umwelt und Energie ist bei Industrie- und Gewerbelärm zuständig, ihre Aufgaben:
- Sachgerechte Information der Öffentlichkeit über den Stand der Lärmbelastung
- Überprüfung der Einhaltung der Umweltvorschriften zur Begrenzung von Lärm und Erstellung von Fachberichten zu Handen der zuständigen Behörde, anlässlich von:
- Verfahren der Raumplanung
- Baubewilligungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen
- Kontrollen
- Nachbarschaftsklagen über schädliche oder lästige Immissionen
- Sanierung von Anlagen, die den geltenden Umweltvorschriften nicht mehr genügen
- Überwachung der Einhaltung der Emissionsvorschriften bei Anlagen. Dazu führt das Amt für Wirtschaft selber Emissionsmessungen oder -kontrollen durch oder lässt solche durchführen.
- Information und Beratung von Behörden und Privaten über Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung
Der Kanton hat diverse Vollzugsaufgaben im Bereich Industrie- und Gewerbelärm an die Stadt Bern delegiert.
Zum Delegationsvertrag Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 139 KB, 3 Seiten)
Gemeinden – Industrie- und Gewerbelärm
Die Gemeinden sorgen für die Umsetzung und Einhaltung der Umweltvorschriften zum Lärmschutz, soweit sie für Bewilligungen und Kontrollen zuständig sind.
Weiter kommen ihnen folgende Aufgaben zu:
- Verfahrensführung und -koordination bei Nachbarschaftsklagen über schädliche oder lästige Immissionen.
- Sachgerechte Information der Öffentlichkeit über den Stand der Lärmbelastung und Massnahmen zu deren Verminderung.
Hinweis
Liste
- Beurteilungs- und bewilligungspflichtige Betriebe und Anlagen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 191 KB, 3 Seiten)
Auflistung der Baugesuche die einen Fachbericht der
Fachstelle Immissionsschutz benötigen. Zudem kann die Baubewilligungsbehörde einen Fachbericht einholen, wenn Fragen des Immissionsschutzes zu klären sind (Art. 22 BewD).
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
Kontakt per E-Mail
Situationsplan Link öffnet in einem neuen Fenster.
Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
Kontakt per E-Mail
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr