Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Elektrosmog

Gesetzliche Massnahmen gegen Elektrosmog sind im Umweltschutzgesetz geregelt. Ziel ist, die Umwelt vor schädlichen und lästigen Einwirkungen zu schützen.

Elektrosmog entsteht zum Beispiel bei Hochspannungsleitungen, Fahrleitungen, Transformatoren, Mobilfunk-Basisstationen, Rundfunksendeanlagen, Richt- und Amateurfunkanlagen.

Massnahmen gegen Elektrosmog

Die Grenzwerte zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NIS) sind in der gleichnamigen Verordnung festgelegt. Halten sich an einem Ort regelmässig während längerer Zeit Personen auf, gelten strengere Grenzwerte.

Das Amt für Umwelt und Energie überprüft im Rahmen von Baubewilligungsverfahren, ob die Umweltvorschriften zur Begrenzung von nichtionisierender Strahlung eingehalten werden. Auch nach der Inbetriebnahme der Anlage ist dies mit Kontrollen gewährleistet. Für die Verfahrensführung und -koordination sind die Baubewilligungsbehörden zuständig.

Starkstromanlagen

Bei der Stromversorgung treten die stärksten Belastungen in unmittelbarer Nähe von Hochspannungsleitungen, Transformatorenstationen und Bahnanlagen auf. In der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) sind Grenzwerte für elektromagnetische Felder festgelegt.

Die Kantone werden bei Plangenehmigungsverfahren angehört, der Vollzug der Vorschriften liegt jedoch beim Bund.

Weitere Informationen

  • Dossier Elektrosmog und Licht, Bundesamt für Umwelt

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