Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Mobilfunk und 5G-Netz

Mit 5G bezeichnet man die fünfte Generation im Mobilfunk.

Was bietet 5G?

Mit der Weiterentwicklung des 4G-Netzes reagieren die Anbieter auf den ansteigenden Datenverkehr der Nutzerinnen und Nutzer und eröffnen der Wirtschaft neue Möglichkeiten für Innovationen und Digitalisierung.

5G und Strahlung

Der Mobilfunk verwendet für die drahtlose Datenübertragung nichtionisierende Strahlung (NIS). Um die Bevölkerung vor übermässiger Strahlung zu schützen, hat der Bundesrat in der NIS-Verordnung (NISV) Immissions- und Anlagegrenzwerte festgelegt, an die sich die Betreiber halten müssen.

Bewilligungen für eine neue Anlage

Für den Bau einer Mobilfunk-Basisstation ist eine Baubewilligung erforderlich. Netzbetreiber reichen bei der Gemeinde das Baugesuch ein. Zum Baugesuch gehört ein Standortdatenblatt mit Angaben zu Sendeleistungen und Hauptstrahlrichtungen der Antennen sowie die Berechnung zur erwarteten Strahlung in der Umgebung.

Die Baubewilligungsbehörde publiziert das Baugesuch und gibt den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und Einsprache einzureichen.

Wenn die Basisstation die Vorschriften der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) und die baurechtlichen Vorschriften einhält, muss die Bewilligungsbehörde die Baubewilligung erteilen.

Anpassungen an einer bestehenden Anlage

Änderungen an einer Mobilfunk-Basisstation benötigen ebenfalls eine Baubewilligung. Dabei prüft die NIS-Fachstelle des Kantons Bern, ob die Umweltvorschriften gemäss NISV eingehalten werden.
Bei Anpassungen, die wenig oder keinen Einfluss auf die elektrische Feldstärke haben, kann auf die ordentliche Baubewilligung verzichtet werden. Das Vorhaben wird aber in jedem Fall von der NIS-Fachstelle geprüft (Bagatellverfahren).

Abnahmemessung und Qualitätssicherung

In vielen Fällen wird nach der Inbetriebnahme der Anlage eine Abnahmemessung angeordnet. So wird sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Die Netzbetreiber garantieren mit einem Qualitätssicherungssystem, dass die Sendeleistung und der Sendewinkel den Vorgaben entsprechen. Das Amt für Umwelt und Energie überprüft dies mit Stichprobenkontrollen.

Informationen für Gemeinden

Im untenstehenden Dokument sind jene Baugesuche aufgelistet, für die ein Fachbericht der Fachstelle Immissionsschutz benötigt wird. Zudem kann die Baubewilligungsbehörde einen Fachbericht einholen, wenn Fragen des Immissionsschutzes zu klären sind.

Beurteilungs- und bewilligungspflichtige Betriebe und Anlagen

Weitere Informationen

  • Dossier: Weiteres Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G, Bundesamt für Umwelt

  • Elektrosmog: Die Grenzwerte im Überblick, Bundesamt für Umwelt

  • Mobilfunk: Vollzugshilfen zur NISV, Bundesamt für Umwelt

  • Mobilfunkanlagen: Anforderungen nach NISV, Bundesamt für Umwelt

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