Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Biodiversität und Landschaftsqualität

Die Vielfalt der Arten und Lebensräume soll durch die Landwirtschaft gefördert werden. Die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte werden mit Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträgen entschädigt.

Folgende Beitragsarten bestehen:

  • Biodiversitätsförderflächen Qualitätsstufe I und II
  • Vernetzung
  • Landschaftsqualität
  • Naturschutzverträge

Biodiversitätsförderflächen BFF Qualitätsstufe I und II nach Direktzahlungsverordnung DZV

  • Elemente wie Hecken mit Krautsaum, extensiv genutzte Wiesen und andere naturnahe Lebensräume werden mit einem Beitrag nach der Direktzahlungsverordnung unterstützt (Qualitätsstufe I). 
  • Flächen mit bestimmten Zeigerarten und Strukturelementen sind ökologisch besonders wertvoll und werden mit Zusatzbeiträgen gefördert (Qualitätsstufe II).

Vernetzung nach Direktzahlungsverordnung DZV

Biodiversitätsförderflächen werden nach den Lebensraumansprüchen von Ziel- und Leitarten bewirtschaftet und an ökologisch sinnvollen Standorten angelegt. Die detaillierten Anforderungen sind in Vernetzungsprojekten definiert.

Landschaftsqualitätsbeiträge nach Direktzahlungsverordnung DZV

Für die Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung attraktiver Landschaften werden unter Berücksichtigung der regionalen Ausprägung Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) ausbezahlt.

Naturschutzverträge nach Natur- und Heimatschutzgesetz NHG

Für die Pflege von Biotopen von regionaler oder nationaler Bedeutung kann der Kanton zusätzliche Naturschutzbeiträge auszahlen. Voraussetzung ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kanton und der Bewirtschafterin, dem Bewirtschafter.

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