Der Luchs
Luchse wurden in der Schweiz ab 1971 aufgrund eines Bundesratsbeschlusses wieder angesiedelt. Im Kanton Bern sind insbesondere der Berner Jura und das Berner Oberland weitgehend besiedelt durch Luchse.
Der Luchs ist in der Schweiz durch das Bundesgesetz über die Jagd und Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel geschützt und dürfen grundsätzlch nicht gejagt werden. Die Präsenz von Luchsen soll nicht zu unzumutbaren Einschränkungen in der Nutztierhaltung führen. Bund und Kantone entschädigen die von Luchsen verursachten Kosten. Kosten zur Schadensverhütung werden durch den Bund bezahlt.
Hinweis
Durch die Rückkehr von Grossraubtieren wie Wolf, Bär und Luchs müssen Nutztiere wie Schafe, Ziegen und Rinder auf Weiden geschützt werden. Der Einsatz von Herdenschutzhunde bewährt sich. Herdenschutzhunde verteidigen die ihnen anvertrauten Tiere vor Unbekanntem.
- Verhaltensregeln Link öffnet in einem neuen Fenster. bei Begegnungen mit Herdenschutzhunden
- Video Link öffnet in einem neuen Fenster. zum richtigen Verhalten gegenüber Herdenschutzhunden
- Karte Link öffnet in einem neuen Fenster. über die Präsenz von Herdenschutzhunden auf Alpen
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3110 Münsingen
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