Gesellschafts- und Vereinsjagden ab sofort verboten
14. Dezember 2020
Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2020 entschieden, dass öffentliche Veranstaltungen ab sofort verboten sind. Da es sich bei Gesellschafts- und Vereinsjagden um öffentliche Veranstaltungen handelt, sind diese ab sofort einzustellen.
Die Jagdausübung einzelner Jägerinnen und Jäger (Pirsch, Ansitz) sowie spontane, kurzfristig und privat von Jägern organisierte Jagden bis max. 5 Personen im Rahmen der gültigen Jagdvorschriften der Kantone ist vom Verbot nicht betroffen.