Donnerstagsjagd
Für die kommende Jagdsaison wird die Möglichkeit der Donnerstagsjagd weitergeführt. Gemäss Art. 10 Abs. 3 der Jagdverordnung vom 26. Februar 2003 (JaV; BSG 922.111) kann die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion jeweils für eine Jagdsaison in Gebieten mit untragbarer Wildschadensituation die Ansitzjagd auf Rehwild an Donnerstagen erlauben.
Um den Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering zu halten, braucht es nur eine Meldung beim zuständigen Wildhüter bis am Vortag (Mittwoch) mit Angabe des Jagdgebiets.
Die Jagdgebiete werden vor Beginn der Jagd auf der Homepage des Jagdinspektorates publiziert (Karte zum Herunterladen und Ausdrucken).
Erlaubt ist die Ansitz- und Pirschjagd ohne Einsatz von Jagdhunden. Das gegenseitige Zudrücken ist verboten.
Ansonsten gelten die allgemeinen Jagdvorschriften.
Jagdgebiete für die Donnerstagsjagd:
Wildraum 1
- Les Convers - Renan - Sonvilier Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 5 MB, 1 Seite)
Wildraum 4
- Bergwald Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 4 MB, 1 Seite)
- Wynau - Höchi Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 773 KB, 1 Seite)
- Langenthal - Roggwil Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 733 KB, 1 Seite)
Wildraum 5
- Lüderen - Lushütte - Hornbach Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 5 MB, 1 Seite)
Wildraum 7
- Bremgartenwald Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 1006 KB, 1 Seite)
Wildraum 10
- Toppwald Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 5 MB, 1 Seite)
- Honegg Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 6 MB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Jagdinspektorat (JI)
Schwand 17
3110 Münsingen
Tel. +41 31 636 14 30
Fax 031 636 14 29
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Kontakt für Medienschaffende:
Telefon 031 633 44 40
medien.WEU@be.ch