Fischereirechtliche Bewilligungen
Als "technische Eingriffe" gelten alle baulichen und betrieblichen Eingriffe in Gewässer, ihren Wasserhaushalt oder ihren Verlauf.
Das Fischereiinspektorat beurteilt Eingriffe, die gemäss Fischerei-, Gewässerschutz- oder Naturschutzgesetzgebung eine Bewilligung des Fischereiinspektorates voraussetzen.
Mit Auflagen wird sichergestellt, dass die Gewässer erhalten oder verbessert und die Lebewesen nicht geschädigt werden. Die Projekte werden vor der Planung über die Ausführung bis zur Bauabnahme begleitet. Das Fischereiinspektorat überprüft und setzt nötigenfalls durch, dass Auflagen eingehalten werden.
Das Bundesgesetz über die Fischerei Link öffnet in einem neuen Fenster. nennt in Art. 8 insbesondere die folgenden technischen Eingriffe:
- die Nutzung der Wasserkräfte (Flusskraftwerke)
- maschinelle Reinigungsarbeiten in Gewässern
- Seeregulierungen
- Wasserentnahmen
- Fluss- und Bachverbauungen
- Wassereinleitungen
- Schaffung künstlicher Fliessgewässer
- landwirtschaftliche Entwässerungen
- Verlegen von Leitungen in Gewässern
- Verkehrsanlagen
- Kiesentnahmen
- Fischzuchtanlagen
Jährlich beurteilt und bewilligt das Fischereiinspektorat etwa 700 technische Eingriffe.
Merkblätter technische Eingriffe und naturnahe Gewässergestaltung
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Bild vergrössern Baustelle am Gewässer (Simme-Augand)
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LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Fischereiinspektorat (FI)
Schwand 17
3110 Münsingen