Fischaufstiegshilfen
Bäche und Flüsse wurden als natürlicher Lebensraum für Fische und andere aquatische Arten in den vergangenen Jahrzehnten durch bauliche Massnahmen stark eingeschränkt. Gerade für Fische ist die Möglichkeit zur Wanderung aber eine zentrale Voraussetzung für die Erhaltung der Bestände: Wo Fliessgewässer unterbrochen sind, können beispielweise Nasen nicht mehr zu ihren Laichplätzen schwimmen, und Seeforellen können ihre Eier nicht in die Jugendgewässer ihrer Art hochtragen. Mittels Fischaufstiegshilfen soll die Wanderung der Fische um die Hindernisse herum ermöglicht werden.
Weitere Treffer anzeigen
Bilder 1 - 6 von 6
Bild anzeigen Umgehungsgerinne sind naturnahe Bauwerke, die viele Eigenschaften von natürlichen Bächen aufweisen. Sie sind aus fischereilicher Sicht meist die beste Lösung, brauchen aber relativ viel Platz.
Bild anzeigen Rauhgerinne-Fischpässe stellen eine Zwischenlösung dar zwischen naturnahem Umgehungsgerinne und technischem Fischpass.
Bild anzeigen Der technische Beckenpass ist eine alte, platzsparende Form der Fischaufstiegshilfe. Beckenpässe werden heute jedoch nur noch selten erstellt, da sie für die Fische nicht optimal sind und relativ viel Unterhalt verursachen.
Bild anzeigen Der Schlitzpass (Vertical slot) stammt aus Nordamerika und ist eine weiterentwickelte Form des Beckenpasses. Er erlaubt die Überwindung von grossen Höhendifferenzen auf engem Raum und verursacht relativ wenig Unterhalt.
Bild anzeigen Beim neu entwickelten Borstenpass ersetzen elastische und durchlässige Borstenelemente die bisher starren Trennelemente. Diese Borsten bewirken eine effektive Energieumwandlung und bieten den Fischen zusätzliche Ruheräume.
Bild anzeigen Ein Beispiel eines Borstenpasses in Frinvillier.
Weitere Treffer anzeigen
Bilder 1 - 6 von 6
- Bei bestehenden Konzessionen von Wasserkraftwerken, die über keine oder ungenügend funktionierende Fischaufstiegshilfen verfügen, kann die zuständige Behörde, soweit wirtschaftlich tragbar, eingreifen und die nötigen Massnahmen anordnen. An die Wiederherstellung der Fischgängigkeit kann das Fischereiinspektorat bei besonders aufwändigen Investitionen Beiträge an die Sanierung gewähren.
- Bei der Erneuerung von Konzessionen von Kleinwasserkraftwerken mit Bruttoleistungen von 30 bis 300kW kann das Fischereiinspektorat ebenfalls Beiträge an die Erstellung von Fischaufstiegshilfen gewähren. Die Beitragshöhe bemisst sich nach der Leistung des Kraftwerkes. Auf die Ausrichtung von Beiträgen besteht kein Rechtsanspruch.
- Für die notwendigen fischereilichen Massnahmen im Zusammenhang mit der Erstellung eines neuen Wasserkraftwerkes werden keine Beiträge gewährt.
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Fischereiinspektorat (FI)
Schwand 17
3110 Münsingen