Private Fischereirechte: historisch bedingte Nutzungsrechte
Fischenzen sind althergebrachte Nutzungs-Rechte aus früheren Zeiten, als Wild und Fisch der Obrigkeit und den Klöstern gehörten. Diese Rechte gingen später an den Staat. Gewisse private Fischereirechte wurden jedoch beibehalten und können vererbt und verkauft oder wie Grundbesitz ins Grundbuch eingetragen werden. Im Kanton Bern sind die Fischenzen ungleich verteilt – relativ viele befinden sich im Emmental und im Oberaargau.
Einige private Gewässer
- Oenz Oberaargau
- Krebsbach bei Kirchlindach
- Moossee
Viele der Inhaber oder Pächter von privaten Fischereirechten sind organisiert und haben sich in der Vereinigung Bernischer Fischenzenbesitzer Link öffnet in einem neuen Fenster. zusammengeschlossen.
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Fischereiinspektorat (FI)
Schwand 17
3110 Münsingen