Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Fischgewässer pachten

Sie wollen ein Fischgewässer des Kantons Bern pachten? Rund 350 kleinere Bäche und Zuflüsse werden vom Kanton verpachtet. Jedes Jahr werden rund 60 dieser Gewässer für sechs Jahre zur Pacht ausgeschrieben. Reichen Sie Ihr Gesuch für einen Pachtvertrag beim zuständigen Leiter Fischereiwirtschaft ein.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Informieren Sie sich, welche Gewässer neu verpachtet werden. Die Pachtverträge werden jedes Jahr im Juni neu vergeben. 

Informationen zu den Pachtgewässern

Schritt
2

Lesen Sie auf dem Gesuchformular (Seite 2) die allgemeinen Pachtbedingungen durch.

Gesuch Pachtvertrag

Schritt
3

Füllen Sie das Gesuch für einen Pachtvertrag aus. Beachten Sie dabei folgendes:

  • Pachtverträge werden mit Personen oder Personengemeinschaften abgeschlossen, die Gewähr bieten, dass die Fischerei ordnungsgemäss und fachkundig ausgeführt wird und die eine angemessene Bewirtschaftung und Pflege bieten.
  • Die Pachtzinse für die Gewässer sind nicht festgelegt. Darum muss das Gesuch ein Pachtzinsangebot enthalten.
  • Eine Pachtperiode dauert sechs Jahre und wird in der Regel höchstens einmal verlängert.

Schritt
4

Reichen Sie das Gesuch beim zuständigen Leiter Fischereiwirtschaft ein.

Zuständigen Leiter Fischereiwirtschaft finden

Seite teilen