Angelfischerei
Mit dem bernischen Angelfischerpatent kann insgesamt in 3 grossen Seen, 6 Bergseen, 5 Stauseen und 27 Fliessgewässern gefischt werden.
Bei der fischereilichen Nutzung der staatlichen Fischgewässer (Regalgewässer) wird unterschieden zwischen
- Patentgewässer:
Die grösseren Gewässer können von Inhabern eines Angelfischerpatentes befischt werden. - Pachtgewässer:
Die kleineren Gewässer – über 300 – werden zur Ausübung der Fischerei oder zur Aufzucht von Besatzfischen an Einzelpächter, Pachtgesellschaften oder Fischereivereine verpachtet. - Private Fischereirechte:
Vor allem im Emmental und im Oberaargau gibt es noch private Fischereirechte aus früheren Zeiten (Fischenzen), die vererbt oder verkauft werden können.
Reglement über die Fischerei gültig ab 01.01.2020
- Das Reglement über die Fischerei Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 4 MB, 56 Seiten) (neu per 01.01.2020) beinhaltet die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften und wird beim Bezug eines Langzeitpatentes abgegeben.
Vollzugshilfe Angelfischerei
- Interpretation der rechtlichen Vorschriften betreffend der Betäubung und Tötung von kleinen Fischen sowie des Freilassens von gefangenen Fischen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 274 KB, 6 Seiten)
- Merkblatt "Vollzugshilfe erlaubter Einsatz der Fanggeräte ab 01.01.2020" Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 83 KB, 1 Seite)
Freier Zugang zu Fluss- und Seeufern
Den Angelfischern ist es grundsätzlich gestattet, das Ufer und das Flussbett von Regalgewässern zu betreten (Uferbegehungsrecht).
An den Gewässern mit kantonalem Fischereirecht ist für das Erstellen von Bauten, Anlagen und Einfriedungen, die den Zugang zum Ufer und dass Begehen desselben erschweren oder verunmöglichen, eine Bewilligung des Fischereiinspektorates erforderlich. Ebenso darf ein Zutrittsverbot, welches das Uferbegehungsrecht einschränkt, nur mit der Zustimmung des Fischereiinspektorates erlassen werden (Art. 20 und 21 des Fischereigesetzes).
Merkblätter für die Angelfischer
Aufruf zur Mitarbeit - Untersuchungsprojekt Besatz und Migration im Aaresystem Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 492 KB, 2 Seiten)
Bei der fischereilichen Nutzung der staatlichen Fischgewässer (Regalgewässer) wird unterschieden zwischen
- Patentgewässer:
Die grösseren Gewässer können von Inhabern eines Angelfischerpatentes befischt werden. - Pachtgewässer:
Die kleineren Gewässer – über 300 – werden zur Ausübung der Fischerei oder zur Aufzucht von Besatzfischen an Einzelpächter, Pachtgesellschaften oder Fischereivereine verpachtet. - Private Fischereirechte:
Vor allem im Emmental und im Oberaargau gibt es noch private Fischereirechte aus früheren Zeiten (Fischenzen), die vererbt oder verkauft werden können.
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Fischereiinspektorat (FI)
Schwand 17
3110 Münsingen