Luftverschmutzung

Bild vergrössern Quelle: Bundesamt für Umwelt 2000b
Luftschadstoffe
Als relevante Luftschadstoffe gelten Substanzen, für die Immissionsgrenzwerte in der LRV festgelegt sind: Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Kohlenmonoxid (CO), Ozon (O3) und Schwebestaub (Feinstaub, PM10). Darüber hinaus sind insbesondere Russpartikel, Benzol, Ammoniak (NH3) und flüchtige organische Verbindungen (VOC) von Bedeutung.
Emissionen
Am Ort ihrer Entstehung werden Luftschadstoffe als Emissionen bezeichnet. Sie entstehen bei der Verbrennung von Brenn- und Treibstoffen sowie von Abfällen oder werden durch Verdunsten bzw. Verflüchtigen, Abrieb oder Aufwirbelung freigesetzt.
Transmissionen
Die Schadstoffemissionen werden mit dem Wind verfrachtet (Transmission) und können sich chemisch und physikalisch verändern. Auf diese Weise entstehen Sekundärschadstoffe wie Ozon oder ein Teil des Feinstaubs.
Immissionen
Dort wo die Luftschadstoffe auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Böden, Gewässer und Materialien treffen, werden sie als Immissionen bezeichnet.
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