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Tiere auf Schlachtviehmarkt vermarkten

Die öffentlichen Schlachtviehmärkte werden vom kantonalen Amt für Landwirtschaft und Natur, dem Berner Bauernverband und Proviande organisiert und durchgeführt.

Voraussetzungen für Kantonsbeitrag an Schlachtvieh

Sofern folgende Beitragsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie ergänzend zum Tiererlös einen Kantonsbeitrag ans Schlachtvieh: 

  1. Der Betrieb liegt im Kanton Bern.
  2. Der Betrieb erfüllt ÖLN.
  3. Das Tier war vor der Vermarktung drei Monate ununterbrochen auf dem eigenen Betrieb.

Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Schwergewichtszone des Betriebs, der Tierkategorie und der Distanz vom Betrieb zum Schlachtviehmarkt.

So gehen Sie vor

Schritt
1

Melden Sie Ihre Tiere bis am Montag der Vorwoche, 12 Uhr, über die Marktdatenbank «Markt-DB» an. Die Tiere können auch über die Anmeldestelle des jeweiligen Marktes angemeldet werden.

Schritt
2

Füllen Sie das Selbstdeklarationsformular für Schlachtvieh aus. Lesen Sie dazu die Erläuterungen im Anhang des Selbstdeklarationsformulars.

Selbstdeklarationsformular

Schritt
3

Unterzeichnen Sie das Formular und bringen Sie es zusammen mit den Begleitdokumenten für Klauentiere an den Schlachtviehmarkt mit. 

Weitere Informationen

  • Nach- und Abmeldungen und weitere Informationen beim Berner Bauern Verband 

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