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Pflanzenschutz Sonderbewilligung beantragen

Einige Pflanzenschutzmittel sind im Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) nicht gestattet. Allerdings kann deren Einsatz unter bestimmten Umständen bewilligt werden. Nach Beantragung einer Sonderbewilligung im GELAN entscheidet die Fachstelle Pflanzenschutz über die Bewilligung.

Für Sonderbewilligungen gelten folgende Vorgaben:

  • Es handelt sich um Einzelbewilligungen, welche zeitlich befristet sind.
  • In epidemischen Fällen können Sonderbewilligungen für eine Region erteilt werden.
  • Der Antrag für eine Sonderbewilligung erfolgt über GELAN und wird anschliessend von der Fachstelle beurteilt.
  • Sonderbewilligungen beinhalten Auflagen wie beispielsweise die Anlage eines unbehandelten Kontrollfensters.
  • Die Kosten für eine Einzelbewilligung betragen CHF 30.

Sie möchten eine Sonderbewilligung für den Einsatz eines Pflanzenschutzmittels beantragen?

So gehen Sie vor

Schritt
1

Informieren Sie sich über die Regelung der Sonderbewilligung im laufenden Jahr:
Aktuelle Regelungen Feldbau
Aktuelle Regelungen Gemüsebau

Schritt
2

Informieren Sie sich über den zu bekämpfenden Schaderreger; für den Ackerbau zum Beispiel unter "Aktuelles".


Eine Bekämpfung darf nur durchgeführt werden, wenn die Bekämpfungsschwelle erreicht ist.

Bekämpfungsschwellen für Massnahmen gegen Schadorganismen im Feldbau

Schritt
3

Falls die Bekämpfungsschwelle überschritten wurde:

Erfassen Sie die Sonderbewilligung via Agate. Dies ist jederzeit auch ausserhalb des Erhebungszeitraums möglich.

Eine Behandlung ist erst erlaubt, wenn die Bewilligung durch die Fachstelle freigegeben wurde. Sie erhalten dann ein Email. Die Bewilligungen werden mehrmals täglich kontrolliert. Falls nötig werden Sie für eine Feldbesichtigung kontaktiert.

Anleitung

Kurzanleitung

Bei fachlichen Fragen zur Bekämpfung von Schaderregern oder bei Problemen mit dem Ausfüllen des Sonderbewilligungsantrags wenden Sie sich bitte an Tel. +41 31 636 49 30.

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