5. Herbizid-Verzicht
Ausgangslage
In Oberflächengewässer werden die Grenzwerte am häufigsten durch Herbizide überschritten. Jeder Herbizid-Verzicht verhindert Einträge in Oberflächengewässer.
Massnahme im Überblick
Ab der Ernte der Vorkultur bis zur Ernte der Hauptkultur wird kein Herbizid eingesetzt. Einzelstockbehandlungen mittels Rückenspritze sind erlaubt. Keine Einschränkung bezüglich Bodenbearbeitung, der Erosionsschutz muss jedoch in jedem Fall beachtet werden. Parzellen, welche die Kriterien für die Ressourceneffizienzbeiträge (REB) erfüllen, müssen dort angemeldet werden (keine Doppelzahlungen!).
Einsatzgebiet
offene Ackerfläche

Bild vergrössern Bei Herbizidverzicht gewinnt die mechanische Unkrautbekämpfung, z.b. mit Striegel, an Bedeutung.
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Fachstelle Pflanzenschutz
Rütti
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 636 49 10
Kontakt per E-Mail
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Sonderbewilligungs-Hotline:
Tel: +41 31 636 49 30