Maiswurzelbohrer: Befall der kantonalen Fachstelle melden
Gefrässiger Schädling bedroht den Mais
Der westliche Maiswurzelbohrer (Diabrotica virgifera virgifera) gilt als der wirtschaftlich gefährlichste Maisschädling. Den Hauptschaden verursachen die Larven, die als einzige Nahrung an den Wurzeln der Maispflanzen fressen. Besonderes gravierend ist das Problem in Gebieten mit Mais-Monokulturen, da der Schädling im Boden der Parzelle überwintert und so im Folgejahr sofort wieder ideale Bedingungen vorfindet. Der Maiswurzelbohrer ist meldepflichtig.

Bild vergrössern Der Maiswurzelbohrer ist einer der bedeutendsten Insektenschädlinge im Mais und daher meldepflichtig. Der Käfer misst ca. 5mm. Bild: Peter Baufeld, JKI.
Überwachung und Verbreitung
Die kantonalen Pflanzenschutzdienste überwachen den Einflug des Maiswurzelbohrers mit Pheromonfallen. Schweizweit werden während des Käferfluges Fallen aufgestellt und regelmässig kontrolliert. Im Kanton Bern stehen in diesem Jahr von Juni bis September 25 Fallen in einem Abstand von zirka 10 km über die Maisanbaugebiete (siehe Karte Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 4 MB, 1 Seite))
Bis Ende August wurden im Kanton Bern an folgenden Fallenstandorten Maiswurzelbohrer gefangen:
Bühl/Kappelen, Radelfingen, Niederbipp.
Im 10 km Radius um den Fundort wird ein sogenannt "abgegrenztes Gebiet" ausgeschieden. In diesem Gebiet darf auf Parzellen, auf denen 2020 Mais steht, im Jahr 2021 kein Mais nachfolgen. Die aktuell betroffenen Gemeinden sind auf den Karten Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 4 MB, 2 Seiten) ersichtlich. Hinweis: Massgebend ist der Standort der Parzelle.
In den Kantonen AG, BL, GE, JU, SO, VS und ZH wurden in diesem Jahr ebenfalls bereits Käfer gefangen. In den Kantonen TI und UR ist der Maiswurzelbohrer schon länger verbreitet.

Bild vergrössern In Niederbipp sowie an zwei Standorten im Kanton Solothurn wurden Maiswurzelbohrer gefangen. In der Karte sind die vom abgegrenzten Gebiet betroffenen Gemeinden ersichtlich.

Bild vergrössern Auch in Bühl/Kappelen sowie in Radelfingen wurden Maiswurzelbohrer gefangen. In der Karte sind die vom abgegrenzten Gebiet betroffenen Gemeinden ersichtlich.
Bekämpfung durch Fruchtfolge
Massnahmen der Fachstelle Pflanzenschutz betreffend der Fänge von 2020
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern ist der Maisanbau im Jahr 2021 auf Parzellen im abgegrenzten Gebiet, auf denen im Jahr 2020 Mais angebaut wurde, untersagt. Die betroffenen Gemeinden sind in den Karten ersichtlich.
Verfügung: Massnahmen der Fachstelle Pflanzenschutz zur Prävention und zur Bekämpfung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 37 KB, 2 Seiten)
Allgemeine Massnahmen
In den Maisanbaugebieten Süddeutschlands und Frankreichs, wo der Maiswurzelbohrer sich innert kurzer Zeit sehr stark ausbreiten konnte, werden bei einem Fund sofort grossräumig Insektizide eingesetzt, um den Käfer wieder auszurotten. Gelingt die Ausrottung nicht, kann der Anbau von Mais direkt nach Mais verboten werden.

Bild vergrössern Maiswurzelbohrer: Typisch sind die langen Fühler. Bild: Peter Baufeld, JKI.
In der Schweiz sind keine Pflanzenschutzmittel zugelassen und die Bekämpfung durch die Fruchtfolge steht im Vordergrund. Neben den geltenden Vorschriften im Rahmen des Ökologischen Leistungsnachweises zur Fruchtfolge wird im Fall eines Fangs der Anbau von Mais nach Mais durch den Pflanzenschutzdienst in einem Umkreis von 10 km um den Fundort verboten (Abgegrenztes Gebiet).
In der Nordschweiz konnte dank diesen Massnahmen bisher die dauerhafte Ansiedelung des Maiswurzelbohrers verhindert werden. Im Tessin, wo wegen dem verbreiteten Vorkommen des Maiswurzelbohrers der Anbau von Mais nach Mais auf allen Parzellen verboten ist, konnten dadurch bisher wirtschaftlich relevante Schäden vermieden werden.
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Agroscope-Merkblatt Maiswurzelbohrer Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 380 KB, 2 Seiten)
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Maiswurzelbohrer - Serie Schweizer Bauer 14.11.2015 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 180 KB, 2 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Fachstelle Pflanzenschutz
Rütti
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 636 49 10
Kontakt per E-Mail
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Sonderbewilligungs-Hotline:
Tel: +41 31 636 49 30