Meldepflichtige Schadorganismen: Melden Sie jeden Fund
Schädlinge, Krankheiten oder Pflanzen, die in der Schweiz bisher nicht oder nur lokal vorkommen und bei starker Verbreitung ein grosses Schadenspotential aufweisen, sollen frühzeitig erkannt und bekämpft werden. Für diese gefährlichen Schadorganismen besteht deshalb eine Meldepflicht (Art. 8 der eidgenössischen Pflanzenschutzverordnung Link öffnet in einem neuen Fenster.).
Die kantonale Pflanzenschutzfachstelle hat den Auftrag
- durch Gebietsüberwachung das Auftreten wie auch die Verbreitung besonders gefährlicher Schaderreger zu erkennen und zu verhindern
- Erkennungsmerkmale der Schadorganismen durch Kurse und Informationen bekannt machen
Im Kanton Bern stehen zurzeit folgende Schadorganismen im Zentrum:
- Asiatischer Laubholzbockkäfer
Bedrohung für verschiedenste Laubbäume - Ambrosia
starke Allergien beim Menschen durch die Pollen - Kartoffelzystennematoden
grosse Schäden an Kartoffelkulturen - Maiswurzelbohrer
grosse Schäden am Mais
Je nach Verbreitungsgrad des Schadorganismus werden unterschiedlich restriktive Massnahmen angeordnet.
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Einleitung Serie Quarantäneschadorganismen Schweizer Bauer Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 419 KB, 3 Seiten)
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Maiswurzelbohrer (Diabrotica) Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 180 KB, 2 Seiten)
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Kartoffelzystennematoden Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 500 KB, 2 Seiten)
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Asiatischer Laubholzbockkäfer Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 324 KB, 2 Seiten)
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Sharka, Viruskrankheiten und Monilia Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 186 KB, 2 Seiten)
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Pepinomosaikvirus Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 156 KB, 2 Seiten)
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Invasive Neophyten, Ambrosia Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 307 KB, 3 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Fachstelle Pflanzenschutz
Rütti
3052 Zollikofen
Tel. +41 31 636 49 10
Kontakt per E-Mail
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Sonderbewilligungs-Hotline:
Tel: +41 31 636 49 30