Investitionshilfen für Neu- und Umbau von Wohngebäuden
Der Kanton gewährt rückzahlbare, zinslose Investitionskredite für den Neubau sowie Umbau von Betriebsleiterwohnungen und Altenteilen. Unterstützt werden je nachdem auch Sanierungen wie der Ersatz der Heizung, Isolation des Gebäudes oder der Einbau zusätzlicher Zimmer.
Bemessung der Investitionskredite
- Betriebsleiterwohnung: maximal CHF 160'000.–
- Alterswohnung: maximal CHF 120'000.–
- Betriebsleiterwohnung und Alterswohnung: maximal CHF 200'000.–
Bei Sanierungen von Wohnungen beträgt die Pauschale maximal 50 % der Baukosten gemäss Offerten.
Wichtigste Voraussetzungen für Investitionshilfen bei Wohngebäuden
- Arbeitskraftbedarf mindestens 1,00 Standartarbeitskräfte (SAK) landwirtschaftlicher Fähigkeitsausweis (oder gleichwertige Ausbildung) oder 3 Jahre erfolgreiche Betriebsführung
- finanzier- und tragbare Investition
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LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Hochbau
Schwand 17
3110 Münsingen
Tel. +41 31 636 14 00
Fax 031 636 14 29
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