Ökonomiegebäude
Der Kanton gewährt Investitionshilfen für Neubauten, Sanierungen und Erweiterungen von Ökonomiegebäuden:
- nicht rückzahlbare Beiträge (für Betriebe in der Hügel- und Bergzone)
- für Neubau, Erweiterung oder Sanierung ganzjährig genutzer Ökonomiegebäude für Raufutter verzehrende Nutztiere sowie für Alpgebäude
- Beurteilung anhand einer Nutzwertanalyse – Förderungswürdigkeit Ökonomiegebäude Link öffnet in einem neuen Fenster. (Excel, 29 KB)
- rückzahlbare, zinslose Investitionskredite
- Neubau,Erweiterung oder Sanierung von Ökonomiegebäuden(alleTiergattungen) und Alpgebäuden (inkl. Alpkäsereien und einfache Unterkünfte für das Personal)
Die Beiträge und Investitionskredite werden nach pauschalen Ansätzen wie beispielsweise Grossvieheinheiten bemessen
Wichtige Voraussetzung für Investitionshilfen bei Ökonomiegebäuden
- Arbeitskraftbedarf mindestens 1,00 Standardarbeitskräfte (SAK)
- landwirtschaftlicher Fähigkeitsausweis Link öffnet in einem neuen Fenster. (oder gleichwertige Ausbildung) oder 3 Jahre erfolgreiche Betriebsführung
- finanzier- und tragbare, wirtschaftliche Investition
Hinweis
Prioritätenregelung 2018 für hochbauliche Projekte
Die Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion (ASP) hat beschlossen, die in den Jahren 2016 und 2017geltende Prioritätenregelung für hochbauliche Projekte im Jahr 2018 weiterzuführen. Ökonomiegebäude im Hügel- und Berggebiet können weiterhin ab einem Gesamtnutzwert von 55 Punkten mit Beiträgen unterstützt werden, wenn die Projekte wirtschaftlich, tragbar und finanzierbar sind. Bei Alpgebäuden ist eine Unterstützung ab 30 Normalstössen möglich. Bei den restlichen Fördergegenständen wird weiterhin auf die erste Priorität abgestellt. Die Flexibilisierung ist konform mit der Strategie Strukturverbesserungen 2020 der Volkswirtschaftsdirektion und den verfügbaren Finanzmitteln. Die Anpassungen werden Ende 2018 im Hinblick auf deren mögliche Weiterführung überprüft.
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Strategie Strukturverbesserungen 2020 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 1024 KB, 13 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Hochbau und Bodenrecht
Schwand 17
3110 Münsingen
Tel. +41 31 636 14 00
Fax 031 636 14 29
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