Bewirtschafter
Anerkennung Bewirtschafter
- Als Bewirtschafter oder Bewirtschafterin gilt die natürliche oder juristische Person oder die Personengesellschaft, die einen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr führt.
- Führt ein Bewirtschafter oder eine Bewirtschafterin mehrere Produktionsstätten, so gelten diese zusammen als ein Betrieb.
- Werden auf einem Betrieb Produkte nach dem 2. Titel des Landwirtschaftsgesetzes (Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz) hergestellt, so gilt der Produzent als Bewirtschafter.
Antrag Direktzahlungsgesuch
Der Bewirtschafter / die Bewirtschafterin kann erstmals ein Direktzahlungsgesuch stellen, wenn er / sie folgende Nachweise erbringt:
- Landwirtschaftliche Ausbildung oder andere Berufsbildung mit anerkannter Weiterbildung oder andere Berufsbildung mit Praxisnachweis von 3 Jahren 100%(steuertechnisch zu belegen)
und
- definitive Bestätigung der Kantonalen Ausgleichskasse als selbstständigerwerbender Landwirt / selbstständigerwerbende Landwirtin
Bei einer Personengemeinschaft (Ehepartner, Generationengemeinschaft) müssen alle Mitglieder die Ausbildungsanforderung sowie die Anmeldung als selbstständigerwerbender Landwirt / selbstständigerwerbende Landwirtin erfüllen.
Die detaillierten Bestimmungen dazu sind in der Direktzahlungsverordnung (DZV) Link öffnet in einem neuen Fenster. Artikel 4 sowie in den entsprechenden Weisungen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) zu finden.
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Direktzahlungen (ADZ)
Molkereistrasse 23
3052 Zollikofen