Anforderungen
Hier sind die wichtigsten Bedingungen für die Beitragsberechtigung zusammengestellt. Sie betreffen den Betrieb sowie den Bewirtschafter / die Bewirtschafterin.
Die detaillierten Bestimmungen dazu sind in der Direktzahlungsverordnung (DZV) Link öffnet in einem neuen Fenster. Artikel 2–26 und 70 sowie in den entsprechenden Weisungen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) zu finden.
Bedingungen Beitragsberechtigung
- Das Führen eines Betriebs im Sinne der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung (LBV) Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Wohnsitz in der Schweiz
- Landwirtschaftliche Ausbildung oder andere Berufsbildung mit Weiterbildung oder 3-jähriger Praxisnachweis
- am 1. Januar des Beitragsjahres noch nicht 65 Jahre alt
- Einhaltung der Bestimmungen über Tierschutz, Gewässer-, Umwelt- sowie Natur- und Heimatschutz
- Erbringung des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN)
- Standard-Arbeitsbedarf des Betriebs von mindestens 0,2 Standard-Arbeitskräften (SAK)
- Arbeitsverrichtung zu mindestens 50 % durch betriebseigene Arbeitskräfte
- ordentliches Einreichen von Gesuchs- und Erhebungsformularen
Die Beiträge sind auf maximal 70'000 Franken pro Standardarbeitskraft (SAK) beschränkt.
Der Übergangsbeitrag wird je nach Einkommen und Vermögen gekürzt (Ausnahme: Ökobeiträge).
Betrieben, die nicht alle Bestimmungen einhalten, könnnen die Beiträge gekürzt oder ganz verweigert werden. Basis dafür ist der Anhang 8 der Direktzahlungsverordnung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 351 KB, 38 Seiten).
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Direktzahlungen (ADZ)
Molkereistrasse 23
3052 Zollikofen