Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Bodenschutz bei Bauvorhaben

Bei Bauarbeiten muss dem Bodenschutz besondere Beachtung geschenkt werden. Von der Planung eines Projekts über dessen Umsetzung, die Folgebewirtschaftung rekultivierter Flächen bis zur Nutzung müssen die Anforderungen des Bodenschutzes umgesetzt werden. Das Ziel ist, die natürlichen Funktionen des Bodens zu erhalten und die Bodenfruchtbarkeit zu schützen.

Physikalischer Bodenschutz

Ziel: Unerwünschte Folgen (z.B. Verdichtungen) mechanischer Einflüsse auf den Boden verhindern.

Der Wassergehalt (Bodenfeuchte) beeinflusst die Tragfähigkeit des Bodens. Mit zunehmender Feuchtigkeit wird der Boden empfindlicher für Verdichtung. Ein zentraler Kennwert bei der Beurteilung bodenverträglicher Maschineneinsätze ist die Saugspannung (indirektes Mass für die Bodenfeuchte) – sowohl in der Bau- als auch in der Landwirtschaft.

Messnetz Bodenfeuchte

Chemischer Bodenschutz

Ziel: Boden vor chemischen Schadstoffen schützen.

Wenn bei Bauvorhaben in den Boden eingegriffen wird, muss unter anderem geklärt werden, ob für den Boden chemische Belastungen vorliegen. So wird gewährleistet, dass belasteter abgetragener Boden frühzeitig erkannt und nicht auf unbelasteten Flächen wiederverwertet wird. Abgetragener Boden muss in diesem Fall gesetzeskonform entsorgt werden.

Bei folgenden Standorten muss die Bodenbelastung abgeklärt werden:

  • Siedlungs- /Industriegebiet
  • Familiengärten
  • Gärtnereien
  • Rebbau und Hopfenanlagen
  • Nahbereich Verkehr, Strassen, Bahnanlagen
  • Korrosionsgeschützte Objekte (Masten, Brücken)
  • Schiessanlagen und Waffenplätze
  • Altlastenstandorte
  • Neophytenstandorte

Biologischer Bodenschutz

Ziel: Boden vor Schadorganismen und invasiven Organismen (Neophyten, Neozoen) schützen.

Wenn Sie Boden abtragen, suchen Sie die Fläche zuvor immer auf invasive Neophyten ab. Abgetragener Boden, der fortpflanzungsfähige Teile von invasiven Neophyten (je nach Art Samen, Wurzeln, ...) enthält, darf nur dort verwertet werden, wo eine weitere Ausbreitung verunmöglicht wird.

Was gilt bei Bauvorhaben?

Sie haben ein Bauvorhaben? Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Formular Boden/Bodenschutz
  • Situationsplan mit temporär und definitiv beanspruchten Flächen (Angabe der Flächengrössen und ob Ober- und Unterboden ab- oder aufgetragen wird)
Sie wollen eine Terrainveränderung durchführen? Sie benötigen zusätzlich folgende Unterlagen: 

Bodenschutzkonzept

Ein Bodenschutzkonzept ist nötig:

  • wenn eine Fläche von mehr als 5000 m² betroffen ist (inkl. temporäre Flächen)
  • wenn mehr als 1500 m³ Bodenmaterial anfallen (Ober- und Unterboden)
  • wenn auf mehr als 2000 m² Boden ab- oder aufgetragen werden (ausserhalb der Bauzone)
  • bei Bauvorhaben über 1800 m.ü.M.
  • bei Leitungsbauten ab 1000 Meter Länge
  • wenn bei kleineren Bauvorhaben die Bodenverhältnisse besonders anspruchsvoll sind

Erstellt wird ein Bodenschutzkonzept von einer zertifizierten bodenkundlichen Baubegleitung. 

Anforderungen an ein Bodenschutzkonzept
 

Bodenkundliche Baubegleitung

Die bodenkundliche Baubegleitung unterstützt die Bauherrschaft. Sie ist verantwortlich dafür, dass die Bodenschutzmassnahmen umgesetzt werden. Die bodenkundliche Baubegleitung berät und hat bei schwierigen Entscheidungen fachliche Weisungsbefugnisse gegenüber der Bauleitung.

Haben Sie Fragen zur bodenkundlichen Baubegleitung?
Kontaktieren Sie die Fachstelle Boden: Tel. +41 31 636 49 00, E-Mail
 

Bauen ausserhalb der Bauzone

Fruchtfolgeflächen

Bei Bauvorhaben auf Kulturland gelten besondere Bestimmungen. Fruchtfolgeflächen (FFF) sind besonders geschützt.

Kulturland / Fruchtfolgeflächen, Amt für Gemeinden und Raumordnung

Innere Aufstockung

Mit einer inneren Aufstockung können einem überwiegend bodenabhängig geführten Landwirtschaftsbetrieb Bauten und Anlagen für die bodenunabhängige Produktion landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Erzeugnisse angegliedert werden.

Formulare, Richtlinien, Merkblätter

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