Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Bodenverwertung

Wer Ober- und Unterboden abträgt, muss diesen entsprechend seiner Eignung verwerten. Die Verantwortung für die Verwertung trägt die Bauherrschaft.

Sofern der Boden dafür geeignet ist, wird er möglichst vollständig der Landwirtschaft für Aufwertungen und Rekultivierungen zur Verfügung gestellt. Abgetragener Waldboden wird hauptsächlich bei Aufforstungsprojekten verwendet.

Bei kleineren Bauprojekten überprüft die Leitbehörde die Verwertung des abgetragenen Ober- und Unterbodens. Bei mittleren und grösseren Projekten leitet sie die Deklaration zur Verwertung von abgetragenem Boden zur Prüfung an die Fachstelle Boden weiter. 

Mittelgrosse Bauprojekte

So gehen Sie vor

Bei Vorhaben ab 500 m³ Bodenmaterial, aber weniger als 1500 m³ Bodenmaterial:

Die Bauherren melden die Bodenverwertung mittels Deklarationsformular via Leitbehörde der Fachstelle Boden.

Grössere Bauprojekte

So gehen Sie vor

Die Bauherrschaft reicht in Zusammenarbeit mit der bodenkundlichen Baubegleitung ein Verwertungskonzept ein. Die bodenkundlichen Baubegleitung prüft, ob der abgetragene Boden für die Zielfläche geeignet ist.

Abnahmeprotokoll Boden

Weitere Informationen

Allgemein

  • Merkblatt Folgebewirtschaftung rekultivierter Flächen

  • Bodenschutz bei korrosionsgeschützten Objekten

  • Merkblatt für die Verwertung oder Ablagerung von Schlämmen aus Weihern und Kanälen

Rechtliche Grundlagen

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