Bodenverwertung
Verwertungspflicht: abgetragener Boden muss verwertet werden
Abgetragener Ober- und Unterboden muss bei entsprechender Eignung seit dem 1. April 2017 möglichst vollständig in der Landwirtschaft für Aufwertungen und Rekultivierungen verwendet werden (Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen und Baugesetz). Die Umsetzung dieser Verwertungspflicht liegt bei der Bauherrschaft.
Bewilligte Projekte - Boden gesucht! Bei diesen Projekten liegt die Baubewilligung bereits vor. Was noch fehlt, ist der passende Boden. Die gesuchte Bodenqualität und Menge wird vom Gesuchsteller kurz beschrieben. Der Kanton publiziert diese Gesuche lediglich, für weitere Information ist der jeweilige angegebene Ansprechpartner zuständig. |
Publikation von möglichen Zielflächen
Mögliche Zielflächen für Bodenverwertungen sind als "Hinweiskarte" in der untenstehenden Liste aufgeführt (Informationen zur Erarbeitung der Hinweiskarte Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 78 KB, 1 Seite)). Die vorliegende Liste der möglichen Aufwertungsflächen ist nicht abschliessend. Wer vergleichbare Vorleistungen von Flächen erbringt (Grobkartierung des Bodens), kann nach Prüfung der Unterlagen durch die Fachstellen in die Liste aufgenommen werden.
Vorgehen bei Bodenverwertungen
Mit der Publikation möglicher Aufwertungsflächen hat der Kanton Bern seinen Auftrag aus dem Richtplan erfüllt. Die kantonalen Amtsstellen sind nicht verpflichtet, konkreten Projekten Aufwertungsflächen zuzuweisen. Mit der Hinweiskarte können sich Eigentümerinnen und Eigentümer, interessierte Bauherrschaften und Bauunternehmungen für ein gemeinsames Projekt finden. Sie einigen sich untereinander über die Rahmenbedingungen. Anschliessend ist eine zertifizierte bodenkundliche Baubegleitung (BBB) beizuziehen, welche ein Bodenschutzkonzept Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 49 KB, 2 Seiten) ausarbeitet und die Arbeiten fachlich begleitet. Terrainveränderungen sind immer bewilligungspflichtig. Die wichtigsten Punkte zum Vorhaben einer Terrainveränderung sind im Merkblatt Terrainveränderungen Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 3 MB, 8 Seiten) zur Bodenaufwertung anschaulich erläutert.
Hinweiskarte möglicher Zielflächen für Bodenverwertungen
Zuständige Fachpersonen
Kontaktieren Sie die Fachstelle Boden: Tel. +41 31 636 49 00 oder bodenschutz@be.ch
Weitere Informationen
Kontakt
LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur
Fachstelle Boden
Rütti 5
3052 Zollikofen