Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Bodenaufwertung

Terrainveränderungen

Veränderungen des Geländes, Aufschüttungen, Auffüllungen, Ab- und Aufhumusierungen, Niveauausgleiche und Bodenaufwertungen sind mit wenigen Ausnahmen bewilligungspflichtig. Sie erfordern ein Baugesuch.

Boden gesucht

Die Fachstelle Boden erarbeitet zurzeit eine Hinweiskarte mit potentiellen Bodenaufwertungsstandorten. Die Karte umfasst Flächen auf denen nach heutigem Informationsstand durch den Einbau von Bodenmaterial Verbesserungen der Produktionsfunktion denkbar sind. Die Verbesserungspotentiale dieser Flächen sollen im Rahmen von konkreten Baugesuchen im Detail abgeklärt werden.

Weitere Informationen

  • Umweltschutzgesetz (USG)

  • Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA)

Seite teilen