Grossverbrauchermodell
Das Amt für Umweltkoordination und Energie (AUE) ist für die Umsetzung des Grossverbraucherartikels (Art. 53ff. KEnG) verantwortlich.
Wer zählt zu den Grossverbrauchern?
Unternehmen im Kanton Bern, welche einen jährlichen Wärmebedarf von mehr als 5 GWh oder einen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0.5 GWh aufweisen, gelten aufgrund des Energiegesetzes des Kantons Bern als Grossverbraucher.
Zielsetzung des Grossverbrauchermodells (GVM)
Das Ziel des Grossverbrauchermodells ist die Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmungen. Die Grossverbraucher haben eine Energieanalyse durchzuführen und können daraufhin zu Massnahmen verpflichtet werden.
Grossverbraucher sind jedoch von dieser Verpflichtung befreit, wenn sie mit der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion eine Zielvereinbarung über die Entwicklung des Energieverbauchs abschliessen.
Universalzielvereinbarungen mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) Link öffnet in einem neuen Fenster. oder der Cleantech Agentur Schweiz (act) Link öffnet in einem neuen Fenster. werden vom Kanton Bern ebenfalls anerkannt. Bei Bedarf und passenden Rahmenbedingungen können sich die Unternehmen zusätzlich von der CO2-Abgabe befreien lassen und die Rückerstattung des Netzzuschlages (KEV-Abgabe) einfordern.
Informationen und Unterlagen zum Grossverbrauchermodell werden laufend auf dieser Website www.be.ch/grossverbraucher publiziert.
Unter der Rubrik Informationen stehen Ihnen weitere Dokumente und Formulare zum Download bereit.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
Kontakt per E-Mail
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Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
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