Gebäude

Gebäude sind ein wichtiger Bestandteil der Energiestrategie. Planen Sie Ihren Neubau oder Ihre Sanierung energieeffizient über GEAK®-Klassen und bewährte Gebäudestandards.
Energieeffiziente Gebäude: Neubauten / Ersatzneubauten
Förderbeitrag | ||
---|---|---|
Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® (Standard 2017) | CHF | 100.-/m2 EBF |
GEAK® A/A oder Minergie-P® | CHF | 80.-/m2 EBF |
Bedingungen und Auflagen
- Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-Effizienzklasse A entsprechen.
- Nicht beitragsberechtigt sind Gebäude mit Ölheizungen.
- Beiträge über CHF 200'000.- werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch:
GEAK® Neubau Draft inkl. Log-Datei oder Nachweis Minergie-A® / Minergie-P®, Pläne mit EBF-Nachweis
Für Plusenergie-Gebäude: Energiebilanz gemäss «Nachweis Plusenergie-Gebäude» Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster. (XLS, 133 KB) - Auszahlungsgesuch: Beglaubigter GEAK® Neubau inkl. Log-Datei oder Zertifikat Minergie-A® / Minergie-P®, Fotos des Gebäudes
Für Plusenergie-Gebäude: Ertragsnachweis Photovoltaik / erneuerbare Energien
Online-Portal Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster.
Sanierungen von Gebäuden über GEAK®-Klassen
Gebäudekategorien 1-6
Förderbeitrag | |||||
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Energieträger nach Sanierung: Erneuerbar |
EFH | MFH | Nicht-Wohnbau | ||
2 Effizienzklassen | CHF | 80.- | 60.- | 50.- | /m2 EBF |
3 Effizienzklassen | CHF | 110.- | 80.- | 60.- | /m2 EBF |
4 Effizienzklassen | CHF | 130.- | 90.- | 70.- | /m2 EBF |
5 Effizienzklassen | CHF | 150.- | 100.- | 80.- | /m2 EBF |
6 Effizienzklassen | CHF | 160.- | 110.- | 90.- | /m2 EBF |
Förderbeitrag | |||||
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Energieträger nach Sanierung: Öl oder Elektro |
EFH | MFH | Nicht-Wohnbau | ||
2 Effizienzklassen | CHF | 50.- | 30.- | 20.- | /m2 EBF |
3 Effizienzklassen | CHF | 75.- | 45.- | 30.- | /m2 EBF |
4 Effizienzklassen | CHF | 100.- | 60.- | 40.- | /m2 EBF |
5 Effizienzklassen | CHF | 130.- | 70.- | 50.- | /m2 EBF |
6 Effizienzklassen | CHF | 155.- | 90.- | 65.- | /m2 EBF |
Effizienzbonus | ||
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Plusenergie-Gebäude (mindestens GEAK® B/A) | CHF | 40.-/m2 EBF |
GEAK® A/A | CHF | 30.-/m2 EBF | GEAK® B/B | CHF | 20.-/m2 EBF |
Bedingungen und Auflagen
- Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
- Plusenergie-Gebäude und Minergie-A®-Gebäude sind mit einem Monitoring gemäss Minergie® auszustatten.
- Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-Effizienzklasse B entsprechen.
- Beiträge über CHF 200'000.- werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
- Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens 3 Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Gebäude» erneut ein Gesuch «Gebäude» oder ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
- Bei einer erneuten Sanierung um mindestens 2 Klassen innerhalb von 10 Jahren nach Auszahlung eines Förderbeitrags ergibt sich der neue Förderbeitrag aus der Gesamtverbesserung (ab erster geförderte Sanierung) abzüglich des bereits ausbezahlten Förderbeitrags.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch:
Beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei und GEAK® Plus gemäss
GEAK® Plus Pflichtenheft Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 242 KB, 2 Seiten)
Für Plusenergie-Gebäude: Energiebilanz gemäss «Nachweis Plusenergie-Gebäude» Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster. (XLS, 133 KB) - Auszahlungsgesuch: Beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Fotos des Gebäudes
Für Plusenergie-Gebäude: Ertragsnachweis Photovoltaik / erneuerbare Energien
Online-Portal Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster.
Sanierungen von Gebäuden über Minergie und Plusenergie
Gebäudekategorien 7-12
Förderbeitrag | ||
---|---|---|
Energieträger nach Sanierung: Erneuerbar | ||
Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® (Standard 2017) | CHF | 160.-/m2 EBF | Minergie-P® | CHF | 130.-/m2 EBF |
Minergie® | CHF | 100.-/m2 EBF |
Förderbeitrag | ||
---|---|---|
Energieträger nach Sanierung: Öl oder Elektro | ||
Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A® (Standard 2017) | CHF | 120.-/m2 EBF | Minergie-P® | CHF | 90.-/m2 EBF |
Minergie® | CHF | 60.-/m2 EBF |
Bedingungen und Auflagen
- Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000
- Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-Effizienzklasse B entsprechen.
- Für Gebäude, die nach der Sanierung mit einer Öl- oder Elektroheizung beheizt werden, gelten reduzierte Beiträge.
- Beiträge über CHF 200'000.- werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
- Etappierung: bei einer Sanierung in Etappen kann frühestens 3 Jahre nach der Auszahlung eines Förderbeitrags für ein Gesuch «Gebäude» erneut ein Gesuch «Gebäude» oder ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch:
Nachweis Minergie-A® / Minergie-P® / Minergie®
Für Plusenergie-Gebäude: Energiebilanz gemäss
«Nachweis Plusenergie-Gebäude» Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster. (XLS, 133 KB) - Auszahlungsgesuch:
Zertifikat Minergie-A® / Minergie-P® / Minergie®, Fotos des Gebäudes
Für Plusenergie-Gebäude: Ertragsnachweis Photovoltaik / erneuerbare Energien
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Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Energieförderung
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Tel. +41 31 633 36 50
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