Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Gebäude

Gebäude sind ein wichtiger Bestandteil der Energiestrategie. Planen Sie Ihren Neubau oder Ihre Sanierung energieeffizient über GEAK®-Klassen und bewährte Gebäudestandards.

Energieeffiziente Gebäude: Neubauten / Ersatzneubauten

Förderbeitrag

Minergie-A® CHF 75/m2 EBF*
Minergie-P® CHF 75/m2 EBF*
*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Bedingungen und Auflagen

  • Nicht beitragsberechtigt sind Gebäude mit Ölheizungen oder Gasheizungen.
  • Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. Der Maximalbetrag liegt bei CHF 250 000 pro Gebäude.
  • Synergiegewinne: Bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird der Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10 % reduziert.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Nachweisformular (Excel als PDF-Datei) Minergie-A® / Minergie-P®, Pläne mit EBF-Nachweis
  • Auszahlungsgesuch: Definitives Zertifikat Minergie-A® / Minergie-P®

Online-Portal

Sanierungen von Gebäuden über GEAK®-Klassen

Gebäudekategorien 1–6

Förderbeitrag

Förderbeitrag
    EFH MFH Nicht-Wohnbau
2 Effizienzklassen CHF/m2 EBF* 80 60 50
3 Effizienzklassen CHF/m2 EBF* 110 80 60
4 Effizienzklassen CHF/m2 EBF* 130 90 70
5 Effizienzklassen CHF/m2 EBF* 150 100 80
6 Effizienzklassen CHF/m2 EBF* 160 110 90
*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Effizienzbonus

Plusenergie-Gebäude (mindestens GEAK® B/A) CHF 40/m2 EBF*
GEAK® A/A CHF 30/m2 EBF*
GEAK® B/B CHF 20/m2 EBF*
*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Bedingungen und Auflagen

  • Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
  • Der Klassenaufstieg muss jeweils bei der Skala «Effizienz Gebaudehulle» und «Effizienz Gesamtenergie» erreicht werden. Bei unterschiedlichen Klassenaufstiegen in beiden Skalen gilt der gemeinsame (kleinere) Aufstieg.
  • Der mit dem Gesuch eingereichte GEAK® Plus (GEAK mit Beratungsbericht) muss die Anforderungen des GEAK Produktreglements erfüllen.
  • Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-Effizienzklasse B entsprechen und sie sind mit einem Monitoring gemäss Minergie® auszustatten.
  • Gebäude, die nach der Sanierung mit einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung beheizt werden, werden nicht gefördert.
  • Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. Der Maximalbetrag liegt bei CHF 250 000 pro Gebäude.
  • Synergiegewinne: bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird der Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10% reduziert.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Ein Gesuch für eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «Anlagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühestens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.
  • Die Massnahmen im Gesuch «Gebäudesanierung» können innerhalb der 3-jährigen Gültigkeitsdauer der Beitragszusicherung etappiert werden, relevant ist der Endzustand bei Abschluss des Gesuchs.
  • Bei einer erneuten Sanierung um mindestens zwei Klassen innerhalb von 10 Jahren nach Auszahlung eines Förderbeitrags ergibt sich der neue Förderbeitrag aus der Gesamtverbesserung (ab erster geförderte Sanierung) abzüglich des bereits ausbezahlten Förderbeitrags.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei und GEAK® Plus gemäss Produktreglement, für Plusenergie-Gebäude: Energiebilanz gemäss «Nachweis Plusenergie-Gebäude».
  • Auszahlungsgesuch: Beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Fotos der realisierten Massnahmen (Gebäudehülle und Gebäudetechnik), für Plusenergie-Gebäude: Nachweis installierte Leistung Photovoltaik / erneuerbare Energien.

Online-Portal

Sanierungen von Gebäuden über Minergie und Plusenergie

Gebäudekategorien 7–12

Förderbeitrag

Plusenergie-Gebäude oder Minergie-A®

CHF 160/m2 EBF*

Minergie-P®

CHF 130/m2 EBF*

Minergie®

CHF 100/m2 EBF*

*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Bedingungen und Auflagen

  • Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
  • Bei Plusenergie-Gebäuden muss die Gebäudehülle der GEAK®-Effizienzklasse B entsprechen und sie sind mit einem Monitoring gemäss Minergie® auszustatten.
  • Gebäude, die nach der Sanierung mit einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung beheizt werden, werden nicht gefördert.
  • Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme. Der Maximalbetrag liegt bei CHF 250 000 pro Gebäude.
  • Synergiegewinne: bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird der Förderbeitrag ab dem zweiten Gebäude um jeweils 10 % reduziert.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Ein Gesuch für eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «Anlagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühestens drei Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.
  • Die Massnahmen im Gesuch «Gebäudesanierung» können innerhalb der 3-jährigen Gültigkeitsdauer der Beitragszusicherung etappiert werden, relevant ist der Endzustand bei Abschluss des Gesuchs.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Nachweisformular (Excel als PDF-Datei) Minergie-A® / Minergie-P® / Minergie®, für Plusenergie-Gebäude: Energiebilanz gemäss «Nachweis Plusenergie-Gebäude».
  • Auszahlungsgesuch: Definitives Zertifikat Minergie-A® / Minergie-P® / Minergie®, Fotos der realisierten Massnahmen (Gebäudehülle und Gebäudetechnik), für Plusenergie-Gebäude: Nachweis installierte Leistung Photovoltaik / erneuerbare Energien.

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