Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Anlagen

Haustechnikanlagen ersetzen oder neu erstellen: der Einsatz erneuerbarer Energie wird auch ohne Gesamtsanierung gefördert.

Ersatz Elektroheizung durch Wärmepumpe (WP)

Förderbeitrag

Ersatz durch: Wärmepumpe Luft/Wasser

 

bestehende Heizung ≤ 20 kW

CHF 4500

bestehende Heizung > 20 kW

CHF 3500
+ CHF 50/kW

Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme/Wasser oder Wasser/Wasser

 

bestehende Heizleistung ≤ 20 kW

CHF 6000

bestehende Heizleistung > 20–500 kW

CHF 2400
+ CHF 180/kW

bestehende Heizleistung > 500 kW

CHF 42 400
+ CHF 100/kW

Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)

Erstinstallation Wärmeverteilsystem

 

EBF* < 100 m2

CHF 3000

EBF* ≥ 100 m2

CHF 6000

Ersatz reiner Elektroboiler

 

pro Boiler

CHF 500

*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Bedingungen und Auflagen

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten einen GEAK® erstellen zu lassen. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch.
  • Für Anlagen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System Modul (WPSM) mit Anlagezertifikat erforderlich. Informationen unter www.wp-systemmodul.ch. Für Gesuche, die ab 2024 beim AUE eingereicht werden, übernimmt der Kanton die Kosten für das WPSM-Anlagezerti­fikat.
  • Für Anlagen ab 16 kWth ist ein in der Schweiz gültiges internationales oder nationales WP-Gütesiegel sowie die Leistungsgarantie EnergieSchweiz und das Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen erforderlich.
  • Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten.
  • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen.
  • Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
  • Die neue Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes decken. 100 % des Heizwarmebedarfs des gesamten Gebäudes müssen durch Systeme mit erneuerbarer Energie gedeckt sein.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «An­lagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühes­tens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.

 

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Bestätigung WPSM. Anlagen ab 16 kWth: WP-Gütesiegel, Leistungsgarantie EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll und WPSM Anlagezertifikat, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage.

Online-Portal

Ersatz Elektroheizung durch Holzheizung

Förderbeitrag

Ersatz durch: Holzheizung  
bestehende Heizung ≤ 25 kW CHF 4500
bestehende Heizung 25–500 kW CHF 180/kW
bestehende Heizung > 500 kW CHF 40 000
+ CHF 100/kW

Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)

Erstinstallation Wärmeverteilsystem  
EBF* < 100 m2 CHF 3000
EBF* ≥ 100 m2 CHF 6000
Ersatz reiner Elektroboiler  
pro Boiler CHF 500
*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Bedingungen und Auflagen

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
  • Konformitätserklärung und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz.
  • Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten.
  • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen.
  • Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
  • Die neue Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes decken. 100 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes müssen durch Systeme mit erneuerbarer Energie gedeckt sein.
  • Der Wärmespeicher muss mindestens 25L/kW Nennleistung der Heizung entsprechen.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «An­lagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühes­tens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Konformitätserklärung und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller Rapport Feuerungskontrolle, aktueller beglaubigter GEAK® inkl.Log-Datei, Foto der neuen Anlage.

Online-Portal

Ersatz Elektroheizung durch Anschluss Wärmenetz

Förderbeitrag

Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie
 
bestehende Heizung ≤ 20 kW CHF 4500
bestehende Heizung > 20 kW CHF 3500
+ CHF 50/kW

Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)

Erstinstallation Wärmeverteilsystem  
EBF* < 100 m2 CHF 3000
EBF* ≥ 100 m2 CHF 6000
Ersatz reiner Elektroboiler  
pro Boiler CHF 500
*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Bedingungen und Auflagen

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
  • Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten.
  • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen.
  • Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
  • Die neue Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes decken. 100 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes müssen durch Systeme mit erneuerbarer Energie gedeckt sein.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «An­lagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühes­tens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, Wärmeliefervertrag, aktueller beglaubigter GEAK® inkl.Log-Datei, Foto der neuen Anlage.

Online-Portal

Ersatz Ölheizung oder Gasheizung durch Wärmepumpe (WP)

Förderbeitrag

Ersatz durch: Wärmepumpe Luft/Wasser

 

bestehende Heizung ≤ 50 kW

CHF 6000

bestehende Heizung > 50 kW

CHF 3500
+ CHF 50/kW

Ersatz durch: Wärmepumpe Erdwärme/Wasser oder Wasser/Wasser

 

bestehende Heizleistung ≤ 42 kW

CHF 10 000

bestehende Heizleistung > 42 - 500 kW

CHF 2400
+ CHF 180/kW

bestehende Heizleistung > 500 kW

CHF 42 400
+ CHF 100/kW

Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)

Erstinstallation Wärmeverteilsystem

 

EBF* < 100 m2

CHF 3000

EBF* ≥ 100 m2

CHF 6000

Ersatz reiner Elektroboiler

 

pro Boiler

CHF 500

*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Bedingungen und Auflagen

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch
  • Für Anlagen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System Modul (WPSM) mit Anlagezertifikat erforderlich. Informationen unter www.wp-systemmodul.ch. Für Gesuche, die ab 2024 beim AUE eingereicht werden, übernimmt der Kanton die Kosten für das WPSM-Alagezertifikat.
  • Für Anlagen ab 16 kWth sind eine in der Schweiz gültiges internationales oder nationales WP-Gütesiegel und Leistungsgarantie EnergieSchweiz erforderlich.
  • Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten
  • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Ölheizungen oder Gasheizungen ersetzen.
  • Die bestehende fossile Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
  • Die neue Heizung muss  mindestens 50% des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes decken. 100 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes müssen durch Systeme mit erneuerbarer Energie gedeckt sein.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «An­lagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühes­tens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Bestätigung WPSM. Anlagen bis 15 kWth: Bestätigung WPSM. Anlagen ab 16 kWth: WP-Gütesiegel, Leistungsgarantie EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF* ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis Bei Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll und WPSM Anlagezertifikat, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage.

Online-Portal

Ersatz Ölheizung oder Gasheizung durch Holzheizung

Förderbeitrag

Ersatz durch: Holzheizung  
bestehende Heizung ≤ 33 kW CHF 6000
bestehende Heizung 33 - 500 kW CHF 180/kW
bestehende Heizung > 500 kW CHF 40 000
+ CHF 100/kW

Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)

Erstinstallation Wärmeverteilsystem  
EBF* < 100 m2 CHF 3000
*EBF ≥ 100 m2 CHF 6000
Ersatz reiner Elektroboiler  
pro Boiler CHF 500
*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Bedingungen und Auflagen

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
  • Konformitätserklärung und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz.
  • Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten.
  • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Ölheizungen oder Gasheizungen ersetzen.
  • Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
  • Die neue Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes decken. 100 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes müssen durch Systeme mit erneuerbarer Energie gedeckt sein.
  • Der Wärmespeicher muss mindestens 25L/kW Nennleistung der Heizung entsprechen.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «An­lagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühes­tens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Konformitätserklärung und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF*-Nachweis. Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller Rapport Feuerungskontrolle, aktueller beglaubigter GEAK® inkl.Log-Datei, Foto der neuen Anlage.

Online-Portal

Ersatz von Ölheizung oder Gasheizung durch Anschluss an Wärmenetz

Förderbeitrag

Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie  
bestehende Heizung ≤ 20 kW CHF 4500
bestehende Heizung > 20 kW CHF 3500
+ CHF 50/kW

Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)

Erstinstallation Wärmeverteilsystem  
EBF* < 100 m2 CHF 3000
*EBF ≥ 100 m2 CHF 6000
Ersatz reiner Elektroboiler  
pro Boiler CHF 500
*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Bedingungen und Auflagen

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
  • Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten.
  • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen.
  • Die bestehende fossile Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
  • Die neue Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes decken. 100 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes müssen durch Systeme mit erneuerbarer Energie gedeckt sein.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «An­lagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühes­tens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF*-Nachweis. Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, Wärmeliefervertrag, aktueller beglaubigter GEAK® inkl.Log-Datei, Foto der neuen Anlage.

Online-Portal

Ersatz Holzheizung durch Holzheizung

Förderbeitrag

Ersatz durch: Holzheizung  
bestehende Heizung ≤ 30 kW CHF 3000
bestehende Heizung > 30 kW CHF 100/kW

Zusatzbeitrag (nur bei gleichzeitigem Ersatz der Heizung)

Erstinstallation Wärmeverteilsystem  
EBF* < 100 m2 CHF 3000
EBF* ≥ 100 m2 CHF 6000
Ersatz reiner Elektroboiler  
pro Boiler CHF 500
*EBF = Energiebezugsfläche gemäss SIA 380

Bedingungen und Auflagen

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
  • Konformitätserklärung und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz.
  • Massgebend für die Beitragshöhe ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF* und maximal 35 % der Anlagekosten.
  • Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen ersetzen.
  • Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes gedeckt haben und vollständig demontiert werden. Die Demontage ist in der Offerte zu berücksichtigen.
  • Die neue Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes decken. 100 % des Heizwärmebedarfs des gesamten Gebäudes müssen durch Systeme mit erneuerbarer Energie gedeckt sein.
  • Der Wärmespeicher muss mindestens 25L/kW Nennleistung der Heizung entsprechen.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «An­lagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühes­tens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Konformitätserklärujg und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz. Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis. Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler.
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller Rapport Feuerungskontrolle, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage.

Online-Portal

Thermische Solaranlagen

Förderbeitrag

thermische Nennleistung kWth CHF 1200
+ CHF 500/kWth

Bedingungen und Auflagen

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
  • Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
  • Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen.
  • Förderberechtigt sind Anlagen, die auf www.kollektorliste.ch aufgeführt sind.
  • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten
  • Zur Offerte muss die Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz vorliegen.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «An­lagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühes­tens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte mit Angabe Kollektortyp, validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz.
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der Anlage.

Online-Portal

 

Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung bei Gebäudesanierungen

Förderbeitrag

Pro Wohneinheit CHF 3000

Bedingungen und Auflagen

  • Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1 bis 6 auf eigene Kosten ein GEAK® erstellen zu lassen. GEAK®-Expertinnen und -Experten: www.geak.ch. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
  • Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
  • Einhaltung der Anforderungen gemäss SIA 382/5:2021, explizit der Zu- und Abluft-Volumenströme. Einhaltung der Anforderungen gemäss Minergie Anwendungshilfe, insbesondere der Kapitel Erneuerung (11.1.2) sowie Kapitel Luftvolumenströme in Wohnbauten (11.2.1).
  • Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
  • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
  • Ein Gesuch fur eine «Gebäudesanierung» beinhaltet alle geplanten Massnahmen an der Gebäudehülle und an der Gebäudetechnik. Ein gleichzeitiges Gesuch «An­lagen» (ohne Massnahmen an der Gebäudehülle) ist nicht möglich, sondern frühes­tens 3 Jahre nach Auszahlung des Beitrags für die Gebäudesanierung.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Pläne mit Angabe der Volumenströme.
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei.

Online-Portal

 

Wärmeerzeugung mit Holz / erneuerbarer Energie

Förderbeitrag

Förderbeitrag
Feuerungen bei Wärmeleistungsbedarf ≥ 70 kW
Wärmebedarf pro Jahr CHF 130/MWh

Bedingungen und Auflagen

  • Beitragsberechtigt sind Anlagen nur für bestehende Gebäude, nicht für Neubauten. Als Neubau gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.0 1.2012.
  • Die Wärmeerzeugung muss bei Gebäuden 100% des Heizwärmebedarfs decken können.
  • Der maximal beitragsberechtigte Heizwärmebedarf von Gebäuden beträgt 50 W/m2 EBF (Energiebezugsfläche gemäss SIA 380).
  • Wärmeerzeugung mit Holz: Die vollständige, termingerechte Anwendung von «QM Holzheizwerke®» ist nachzuweisen.
  • Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
  • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35% der Anlagekosten.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Nachweis «QM Holzheizwerke®».
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll.

Online-Portal

 

Wärmenetze mit erneuerbarer Energie

Förderbeitrag

Wärmetransport pro Jahr CHF 40/MWh

Bedingungen und Auflagen

  • Beitragsberechtigt ist der Betreiber / die Betreiberin des Wärmenetzes.
  • Beitragsberechtigt sind neue Wärmenetze und Erweiterungen. Nicht beitragsberechtigt ist die Verdichtung bestehender Wärmenetze. Nicht beitragsberechtigt ist die Wärmelieferung an Neubauten und für Prozesswärme.
  • Anrechenbar sind nur die Wärmelieferungen mit vertraglicher Regelung an Dritte, die sich nicht auf dem gleichen Grundstück befinden (kein Eigenbedarf).
  • Anrechenbar ist Wärme aus erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme.
  • Die vollständige, termingerechte Anwendung von «QM Holzheizwerke®» ist nachzuweisen.
  • Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
  • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind drei Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Situationsplan mit eingezeichnetem Wärmenetz, Nachweis «QM Holzheizwerke®».
  • Auszahlungsgesuch: Abrechnung, unterzeichnete Wärmelieferverträge, Liste der Wärmebezüger.

Online-Portal

 

Ladeinfrastruktur (Basisinstallation) in Einstellhallen bei nicht-öffentlichen Parkplätzen

Förderbeitrag

Förderbeitrag
pro erschlossenem Parkplatz gemäss Ausbaustufe C nach SIA2060 CHF 250

Bedingungen und Auflagen

  • Gefördert wird die Basisinfrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen auf nicht-öffentlichen Parkplätzen in bestehenden Einstellhallen, die vor dem 1. Januar 2023 rechtskräftig bewilligt wurden.
  • Mindestens 1O Parkplätze sind auszurüsten
  • Als Basisinfrastruktur gilt die fest mit einer Einstellhalle verbundene Elektroinfrastruktur, an welche die einzelnen Ladestationen angeschlossen werden kön­nen. Die Basisinfrastruktur sieht folgende Elemente vor: Netzanschluss, Unter­verteilung Elektroinstallation (inkl. Sicherungen, Zähler und Lastmanagement), Stromverteilung (Flachbandkabel oder Stromschiene) und Kommunikationsinf­rastruktur, was der Ausbaustufe C «Power to garage/parking» des Merkblattes SIA 2060 entspricht.
  • Die neue Basisinfrastruktur ist förderberechtigt, wenn die Basisinfrastruktur über ein Lastmanagementsystem verfügt.
  • Für jede Einstellhalle kann nur einmal ein Gesuch ge­stellt werden. Auf weitere Gesuche wird nicht eingetre­ten.
  • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlage­kosten.
  • Nicht anrechenbar sind lnvestitionen in zusätzliche bau­liche Massnahmen zur Installation oder zum elektri­schen Anschluss der Ladestation, sowie Kosten für Be­willigungen, Planung und Betrieb.
  • Beiträge über CHF 200 000 werden nicht linear be­rechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmen­der Gesamtsumme.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
     

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte fur Basi­sinfrastruktur inkl. Lastmanagement, Kabelführungsplan
  • Auszahlungsgesuch: Rechnung, Foto der neuen Anlage, Sicherheits­nachweis SiNa (gemass NIV, SR 734.27)

Online-Portal

Bidirektionale DC-Ladestationen

Förderbeitrag

Förderbeitrag
pro installierte Ladestation CHF 3000

Bedingungen und Auflagen

  • Der Kanton fördert bidirektionale Gleichstrom (DC)-Ladestationen zur Nutzung von V2X-Anwendungen.
  • Ab zwei angeschlossenen Parkplätzen kommt ein lokales Lastenmanagementsystem zum Einsatz, inklusive einer Kommunikationsanbindung zur Regulierunge der Energieabgabe.
  • Die Ladestation sowie das Lastemanagementsystem weisen eine Open Charge Point Protocol-Schnittstelle zur Einbindung in ein externes System auf.
  • Die neue Ladestation ist förderberechtigt, wenn die Definition der Bidirektionalität und der DC-Ladung gemäss SIA2060 (Stand 2020) erfüllt ist.
  • Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten.
  • Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Beitragszusicherungen sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.

Vorgehen

  1. Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
  2. Bauvorhaben ausführen.
  3. Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.

Beilagen

  • Beitragsgesuch: Offerte, Produktbeschreibung des Herstellers für die Ladestation, Projektbeschrieb (inkl. Situationsplan)
  • AuszahlungsgesuchRechnung, Foto der Anlage, Sicherheitsnachweis (SiNa) (gemäss NIV, 734.27) 

Online-Portal

 

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