Anlagen

Haustechnikanlagen ersetzen oder neu erstellen: der Einsatz erneuerbarer Energie wird auch ohne Gesamtsanierung gefördert.
Ersatz von Elektroheizungen und Ölheizungen durch Wärmepumpe (WP)
Förderbeitrag | ||
---|---|---|
Ersatz durch: Wärmepumpe Luft | ||
bestehende Heizung ≤ 130 kW | CHF | 10'000.- |
bestehende Heizung > 130 kW | CHF + CHF |
3'500.- 50.-/kW |
Förderbeitrag | ||
---|---|---|
Wärmepumpe Erdwärme oder Wasser | ||
bestehende Heizleistung ≤ 42 kW | CHF | 10'000.- |
bestehende Heizleistung > 42 - 500 kW | CHF + CHF |
2'400.- 180.-/kW |
bestehende Heizleistung > 500 kW | CHF + CHF |
42'400.- 100.-/kW |
Zusatzbeitrag | ||
---|---|---|
Erstinstallation Wärmeverteilsystem | ||
Energiebezugsfläche (EBF) < 100 m2 | CHF | 3'000.- |
Energiebezugsfläche (EBF) ≥ 100 m2 | CHF | 6'000.- |
Ersatz Elektroboiler: | ||
pro Boiler | CHF | 500.- |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
- Für Anlagen bis 15 kWth ist ein Wärmepumpen-System Modul (WPSM) mit Anlagezertifikat erforderlich. Informationen unter www.wp-systemmodul.ch Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster.
- Für Anlagen über 15 kWth sind eine in der Schweiz gültiges internationales oder nationales WP-Gütesiegel und Leistungsgarantie EnergieSchweiz erforderlich.
- Massgebend für den Beitrag ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen oder Ölheizungen ersetzen.
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden.
- Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebedarfs des Gebäudes decken können.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch:
Offerte, Fotos der bestehenden Anlage, Bestätigung WPSM Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 514 KB, 1 Seite)
Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler - Auszahlungsgesuch:
Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll und WPSM Anlagezertifikat, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der neuen Anlage
Online-Portal Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster.
Ersatz von Elektroheizungen und Ölheizungen durch Holzheizung oder Anschluss an Wärmenetz
Förderbeitrag | ||
---|---|---|
Ersatz durch: Holzheizung | ||
bestehende Heizung ≤ 70 kW | CHF | 10'000.- |
bestehende Heizung 70 - 500 kW | CHF | 180.-/kW |
bestehende Heizung > 500 kW | CHF + CHF |
40'000.- 100.-/kW |
Förderbeitrag | ||
---|---|---|
Ersatz durch: Anschluss an Wärmenetz mit erneuerbarer Energie | ||
bestehende Heizung ≤ 130 kW | CHF | 10'000.- |
bestehende Heizung > 130 kW | CHF + CHF |
3'500.- 50.-/kW |
Zusatzbeitrag | ||
---|---|---|
Erstinstallation Wärmeverteilsystem | ||
Energiebezugsfläche (EBF) < 100 m2 | CHF | 3'000.- |
Energiebezugsfläche (EBF) ≥ 100 m2 | CHF | 6'000.- |
Ersatz Elektroboiler: | ||
pro Boiler | CHF | 500.- |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
- Bei Holzheizungen: Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz und Leistungsgarantie (zur Offerte) von EnergieSchweiz.
- Massgebend für den Beitrag ist die Leistung der bestehenden Heizung, jedoch maximal 50 W/m2 EBF und maximal 35 % der Anlagekosten.
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmeerzeugungen und wassergeführte Wärmeverteilungen nur, wenn sie fest installierte, ordentlich bewilligte Elektroheizungen oder Ölheizungen ersetzen.
- Die bestehende Heizung muss mindestens 50 % des Heizwärmebedarfs gedeckt haben und vollständig demontiert werden.
- Die neue Heizung muss 100 % des Heizwärmebedarfs des Gebäudes decken können.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch:
Offerte, Fotos der bestehenden Anlage
Bei neuem Wärmeverteilsystem und EBF ≥ 100m2: Pläne mit EBF-Nachweis Beim Ersatz Elektroboiler: Foto Elektroboiler - Auszahlungsgesuch:
Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll oder Wärmeliefervertrag, aktueller beglaubigter GEAK® inkl.Log-Datei, Foto der neuen Anlage
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Thermische Solaranlagen
Förderbeitrag | ||
---|---|---|
thermische Nennleistung kWth | CHF + CHF |
1'200.- 500.-/kWth |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster. Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden.
- Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubauten gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
- Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen.
- Förderberechtigt sind Anlagen, die aufwww.kollektorliste.ch Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster. aufgeführt sind.
- Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten
- Zur Offerte muss die Validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz vorliegen.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch:
Offerte mit Angabe Kollektortyp, validierte Leistungsgarantie (VLG) von Swissolar/EnergieSchweiz - Auszahlungsgesuch:
Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei, Foto der Anlage
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Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung bei Gebäudesanierungen
Förderbeitrag | ||
---|---|---|
Pro Wohneinheit | CHF | 3'000.- |
Bedingungen und Auflagen
- Nach Abschluss der Arbeiten ist bei Gebäuden der Gebäudekategorien 1-6 ein GEAK® zu erstellen. GEAK®-Experten: www.geak.ch Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster.
Ohne gültigen GEAK® kann der Förderbeitrag nicht ausbezahlt werden. - Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubauten gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
- Einhaltung der Anforderungen gemäss SIA-Merkblatt 2023.
- Beiträge über CHF 200 000.– werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
- Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
- Keine Doppelförderung: Mit einem Gesuch «Gebäude» kann nicht gleichzeitig ein Gesuch «Anlagen» für denselben Standort eingereicht werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch:
Offerte, Pläne - Auszahlungsgesuch:
Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll, aktueller beglaubigter GEAK® inkl. Log-Datei
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Wärmeerzeugung mit Holz / Biomasse
Förderbeitrag | ||
---|---|---|
Feuerungen bei Wärmeleistungsbedarf ≥ 70 kW Wärmebedarf pro Jahr | CHF |
130.-/MWh |
Bedingungen und Auflagen
- Beitragsberechtigt sind Anlagen nur bei Installation auf bestehenden Gebäuden, nicht bei Neubauten. Als Neubauten gelten Gebäude mit Baujahr ab 01.01.2012.
- Die Wärmeerzeugung muss bei Gebäuden 100 % des Heizwärmebedarfs decken können.
- Der maximal beitragsberechtigte Heizwärmebedarf von Gebäuden beträgt 50 W/m2 Energiebezugsfläche (EBF).
- Wärmeerzeugung mit Holz: Die vollständige, termingerechte Anwendung von «QM Holzheizwerke®» ist nachzuweisen.
- Ein reiner Ersatz einer bestehenden Holz-/Biomasse-Anlage ist nicht förderberechtig
- Beiträge über CHF 200'000.- werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
- Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch:
Offerte, Nachweis «QM Holzheizwerke® - Auszahlungsgesuch:
Rechnung, unterzeichnetes und datiertes Inbetriebnahmeprotokoll
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Wärmenetze mit erneuerbarer Energie
Förderbeitrag | ||
---|---|---|
Wärmetransport pro Jahr | CHF | 40.-/MWh |
Bedingungen und Auflagen
- Beitragsberechtigt ist der Betreiber / die Betreiberin des Wärmenetzes.
- Beitragsberechtigt sind neue Wärmenetze und Erweiterungen. Nicht beitragsberechtigt ist die Verdichtung bestehender Wärmenetze. Nicht beitragsberechtigt ist die Wärmelieferung an Neubauten.
- Anrechenbar sind nur die Wärmelieferungen mit vertraglicher Regelung an Dritte, die sich nicht auf dem gleichen Grundstück befinden (nach ZGB Art. 943).
- Anrechenbar ist Wärme aus erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme.
- Die vollständige, termingerechte Anwendung von «QM Holzheizwerke®» ist nachzuweisen.
- Beiträge über CHF 200'000.- werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
- Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch:
Offerte, Situationsplan mit eingezeichnetem Wärmenetz, Nachweis «QM Holzheizwerke® - Auszahlungsgesuch:
Abechnung, unterzeichnete Wärmelieferverträge, Liste der Wärmebezüger
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Ladeinfrastruktur Elektromobilität im öffentlichen Verkehr
Förderbeitrag | ||
---|---|---|
Ladestation | CHF |
35 % der Anlagekosten max. 100'000.- pro Ladestation |
Bedingungen und Auflagen
- Beitragsberechtigt sind Ladestationen für Elektrobusse von öffentlichen Verkehrsbetrireben.
- Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss aus erneuerbaren Quellens stammen.
- Der Förderbeitrag liegt bei 35 % der Anlagekosten, jedoch maximal CHF 100'000 pro Ladestation
- Nicht anrechenbar sind Investitionen in zusätzliche bauliche Massnahmen zur Installation oder zum elektrischen Anschluss der Ladestation sowie Kosten für Bewilligungen, Planung, und Betrieb.
- Beiträge über CHF 200'000.- werden nicht linear berechnet, der Beitragssatz reduziert sich mit zunehmender Gesamtsumme.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch:
Projektbeschrieb (inkl. Situationsplan), Produktbeschrieb des Herstellers für die Ladestation, Kostenzusammenstellung - Auszahlungsgesuch:
Auszahlungsgesuch: Ausführungsbestätigung mit Rechnungskopie, Foto der Anlage mit Signalisation und Kennzeichnung, Nachweis der Energiequelle (Vertrag / Bestätigung EVU).
Online-Portal Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster.
Ladeinfrastruktur Elektromobilität bei Unternehmen
Förderbeitrag | ||
---|---|---|
Ladestation 11 - 22 kW Normalladen (AC) - 1 Ladepunkt | CHF | 1'500.- |
Ladestation 11 - 22 kW Normalladen (AC) - 2 Ladepunkte | CHF | 3'000.- |
Ladestation ≥ 22 kW Schnellladen (AC/DC) | CHF | 150.-/kW |
Bonus bidirektionale Ladestation (V2G-fähig) | CHF | 2'000.- |
max. CHF 20'000.- pro Ladestation; max. CHF 60'000.- pro Standort |
Bedingungen und Auflagen
- Beitragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Sitz an der Betriebsstätte und einer Anzahl Mitarbeiter vor Ort von 5 bis 249.
- Eine öffentliche Zugänglichkeit* und Nutzbarkeit muss gewährleistet und durch eine entsprechende Signalisation und Kennzeichnung des Standorts sichergestellt werden.
*ausgenommen bidirektionale Ladestationen - Die Elektrizität zur Ladung der Elektrofahrzeuge muss aus erneuerbaren Quellen stammen.
- Schnellladestationen* müssen über mindestens die drei Steckertypen Typ 2, CHAdeMO und CSS-Combo 2 verfügen.
*ausgenommen nicht öffentlich zugängliche bidirektionale Ladestationen - Der Förderbeitrag liegt bei maximal 35 % der Anlagekosten, jedoch höchstens bei CHF 20'000.- pro Ladestation und CHF 60'000.- pro Betriebsstätte.
- Gesuche sind vor Baubeginn einzureichen. Auf später eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Beitragszusicherungen sind 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Beitrag nicht mehr ausbezahlt werden.
Vorgehen
- Beitragsgesuch mit Beilagen vor Baubeginn auf dem Online-Portal einreichen.
- Bauvorhaben ausführen.
- Auszahlungsgesuch mit Beilagen innerhalb der Gültigkeitsdauer auf dem Online-Portal einreichen.
Beilagen
- Beitragsgesuch:
Projektbeschrieb (inkl. Situationsplan), Produktbeschreibung des Herstellers für die Ladestation, Offerte, Kostenzusammenstellung und
Beiblatt «Ladeinfrastruktur Elektromobilität bei Unternehmen» Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 133 KB, 1 Seite) - Auszahlungsgesuch:
Ausführungsbestätigung mit Rechnungskopie, Foto der Anlage mit Signalisation und Kennzeichnung, Nachweis der Energiequelle (Vertrag / Bestätigung EVU).
Online-Portal Link öffnet in einem neuen Fenster. Link öffnet in einem neuen Fenster.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Energieförderung
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Tel. +41 31 633 36 50
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Situationsplan
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