Zuteilung Netzgebiete
Im Rahmen der Umsetzung des Artikels 5 des Bundesgesetzes vom 23. März 2007 über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz StromVG) bezeichnet der Kanton Bern die Gebiete, in denen eine Betreiberin oder ein Betreiber eines elektrischen Versorgungsnetzes seine Kunden mit Energie beliefert.
Kataster der Netzgebiete
Das Amt für Umwelt und Energie (AUE) hat die Netzgebiete im Kanton Bern verfügt und führt einen öffentlichen Kataster mit den Netzgebieten der Netzbetreiber. Die Karte stellt die Eigentumsverhältnisse und die Betriebsverantwortlichkeiten innerhalb des Verteilnetzes (Netzebenen 3, 5, 7) dar. Die Karte bildet den heutigen Status quo der Erschliessung mit Elektrizität ab.

«Kataster der Netzgebiete» im Geoportal Link öffnet in einem neuen Fenster.
Neuzuteilung eines Netzgebietes
Die Netzbetreiber und Netzeigentümer teilen dem AUE geplante oder absehbare Änderungen der Eigentums- oder Betriebsverhältnisse mit. Das Vorgehen ist im Merkblatt beschrieben.
Merkblatt - Neuzuteilung eines Netzgebietes Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 106 KB, 1 Seite)
Formular - Antrag für die Neuzuteilung eines Netzgebietes Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 140 KB, 2 Seiten)
Formular - Zustimmung zur Neuzuteilung eines Netzgebietes Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 100 KB, 1 Seite)
Rechtliche Grundlagen
StromVG Link öffnet in einem neuen Fenster. | RS 734.7 | Bundesgesetz über die Stromversorgung, Art. 5 |
KEnG Link öffnet in einem neuen Fenster. | BSG 741.1 | Kantonales Energiegesetz, Art. 5 sowie Art. 27ff. |
KEnV Link öffnet in einem neuen Fenster. | BSG 741.111 | Kantonale Energieverordnung, Art. 10ff. |
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
Kontakt per E-Mail
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Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
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Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
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