Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Zuteilung Netzgebiete

Im Rahmen der Umsetzung von Artikel 5 des Stromversorgungsgesetzes des Bundes (StromVG) bezeichnet der Kanton Bern die Gebiete, in denen eine Betreiberin oder ein Betreiber eines elektrischen Versorgungsnetzes die Kundinnen und Kunden mit Energie beliefert.

Auf dem Geoportal «Kataster der Netzgebiete» sind die Eigentumsverhältnisse, die Betriebsverantwortlichkeiten innerhalb des Verteilnetzes (Netzebenen 3, 5, 7) und die aktuelle Erschliessung der Elektrizität grafisch aufbereitet und einsehbar.

Geoportal Kataster der Netzgebiete

Neuzuteilungen eines Netzgebietes

Als Betreiber/in oder Eigentümer/in eines Netzes teilen Sie dem Amt für Umwelt und Energie geplante Änderungen der Eigentums- oder Betriebsverhältnisse mit.

Amt für Umwelt und Energie
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 36 51
E-Mail

Netzgebiet entspricht Gesamtfläche einer oder mehrerer Gemeinden

Stimmt das neu beantragte Netzgebiet mit der Gesamtfläche einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden überein, füllen Sie die Formulare «Antrag für Neuzuteilung eines Netzgebietes» und «Formular Zustimmung der Netzzuteilung eines Netzgebietes» (s. Schritt 4 im nächsten Abschnitt) vollständig aus und reichen sie ein:

Amt für Umwelt und Energie
Laupenstrasse 22
3008 Bern

Netzgebiet entspricht Teilgebiet einer oder mehrerer Gemeinden

Wenn das neu beantragte Netzgebiet ein Teilgebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden abdeckt:

Schritt
1

Füllen Sie das Formular Antrag für Neuzuteilung eines Netzgebietes aus.

Formular Antrag für Neuzuteilung eines Netzgebietes

Schritt
2

Geben Sie die räumliche Ausdehnung des beantragten Gebietes parzellenscharf an. Verwenden Sie hierfür einen Plan (Papier oder elektronisch) des betroffenen Gebietes mit Gemeinde- und Parzelleninformation. Es können auch eigene Werkpläne oder einen Auszug aus dem Geoportal benutzt werden.

Schritt
3

Markieren Sie das beantragte Gebiet parzellenscharf auf dem Plan.

Schritt
4

Holen Sie von allen Betroffenen die schriftliche Zustimmung ein. Jede Netzebene (3, 5, 7) erfordert eine separate Zustimmung.

Formular Zustimmung der Neuzuteilung eines Netzgebietes

Als Betroffene gelten:

  • bisherige Netzbetreiber im beantragten Netzgebiet
  • Netzeigentümer im beantragten Netzgebiet
  • angrenzende Netzbetreiber auf derselben Netzebene im beantragten Netzgebiet
  • Netzbetreiber auf anderen Netzebenen im beantragten Netzgebiet

Schritt
5

Nummerieren Sie die Zustimmungen (siehe «Beilagen-Nr.») gemäss Ihrer Nummerierung im Antragsformular und legen sie sie als Beilage Ihrem Antrag bei.

Schritt
6

Reichen Sie alles ein beim:

Amt für Umwelt und Energie
Laupenstrasse 22
3008 Bern

Rechtliche Grundlagen

  • Bundesgesetz über die Stromversorgung

  • Kantonales Energiegesetz

  • Kantonale Energieverordnung

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