Energie-Leitungen
Das AUE koordiniert die Plangenehmigungsverfahren des Bundes
Bau und Betrieb von Übertragungsleitungen für Elektrizität und Gas sind im Elektrizitäts- und im Rohrleitungsgesetz des Bundes geregelt. Im Rahmen der eidgenössischen Plangenehmigungsverfahren erarbeitet das Amt für Umwelt und Energie (AUE) die kantonalen Stellungnahmen für die Bewilligungsinstanzen. Es berücksichtigt dabei die Fachberichte der kantonalen Fachstellen. Bei grösseren Vorhaben umfasst dies ebenfalls eine Prüfung der Umweltverträglichkeit.
Elektrizitätsgesetz, EleG vom 24. Juni 1902 Link öffnet in einem neuen Fenster.
Starkstromverordnung vom 30. März 1994 Link öffnet in einem neuen Fenster.
Rohrleitungsgesetz, RLG vom 4. Oktober 1963 Link öffnet in einem neuen Fenster.
Rohrleitungsverordnung, RLV vom 26. Juni 2019 Link öffnet in einem neuen Fenster.
Verordnung über Sicherheitsvorschriften für Rohrleitungsanlagen, RLSV vom 4. April 2007 Link öffnet in einem neuen Fenster.
Das AUE bewilligt Gasleitungen >1 und ≤5 bar
Gasleitungen, die nicht dem eidgenössischen Rohrleitungsgesetz unterstehen (in erster Linie solche mit maximal 5 bar Betriebsdruck), werden durch den Kanton bewilligt. Der Regierungsrat hat diese Aufgabe mit der kantonalen Rohrleitungsverordnung (KRLV) dem AUE übertragen.
Für Bewilligungsverfahren von Gas- und Fernwärme- bzw. Fernkälteleitungen hat das AUE eine Arbeitshilfe geschaffen. Sie ersetzt die provisorische TESTVERSION 2012.
Arbeitshilfe Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 709 KB, 18 Seiten) Bewilligungsverfahren von Gas- und Fernwärme- bzw. Fernkälteleitungen
Kantonale Rohrleitungsverordnung, KRLV vom 24. Oktober 2012 Link öffnet in einem neuen Fenster.
Inkraftsetzung 1. Januar 2013
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
Kontakt per E-Mail
Situationsplan Link öffnet in einem neuen Fenster.
Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr