Regionaler Richtplan Energie
Der Regionale Richtplan dient dazu, in einer Region den optimalen Standort für grössere Energieerzeugungsanlagen (z.B. Windparks, Biomassekraftwerke) festzulegen oder die Nutzung von ortsungebundenen, regional vorkommenden erneuerbaren Energieträgern wie Biomasse zu koordinieren.
Grössere Anlagen zur Nutzung der Windenergie sollen an wenigen, gut geeigneten Standorten mit geringen negativen Auswirkungen zusammengefasst werden. Da diese Windparks oft mehrere Gemeinden betreffen, ist die Abstimmung der möglicherweise divergierenden kommunalen Interessen im Rahmen der Regionalplanung zwingend vorzunehmen.
Diese erforderliche gemeindeübergreifende Abstimmung kann die Planungsregion beziehungsweise die Regionalkonferenz durch Erlass eines regionalen Richtplans Energie vornehmen.
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Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
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Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
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