Richtplan Energie
Neben den Richtplaninhalten Energie im Kantonalen Richtplan sind auf Stufe Gemeinde der Kommunale Richtplan Energie und der Regionale Richtplan Energie von Bedeutung.
Was kann ein Richtplan Energie?
- Raumrelevante Voraussetzungen zur Nutzung erneuerbarer und leitungsgebundener Energieträger schaffen.
- Das Angebot der vorhandenen Energieträger und die räumlichen Entwicklung und Nutzung aufeinander abstimmen.
- Doppelspurigkeiten insbesondere bei den leitungsgebundenen Energieträgern vermeiden.
- Eine effiziente Nutzung der Infrastruktur ermöglichen und damit Fehlinvestitionen verhindern.

Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
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Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr