Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Berner Energieabkommen BEakom

Mit dem Berner Energieabkommen (BEakom) wird die Nachhaltige Entwicklung im Energiebereich in den Gemeinden gefördert. Der Kanton berät die Gemeinden bei der Umsetzung der kommunalen Energiepolitik und unterstützt sie finanziell.

So gehen Sie als Gemeinde vor

Schritt
1

Informieren Sie sich über das Berner Energieabkommen. Gerne stellen wir Ihnen das BEakom an einer Sitzung des Gemeinderates vor.

Amt für Umwelt und Energie
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 36 51
E-Mail

Schritt
2

Fassen Sie einen Beschluss und holen Sie das Angebot eines Energiestadtberatenden ein. Die Kontaktangaben erhalten Sie hier:

Kontakte Trägerverein Energiestadt

Schritt
3

In Absprache mit dem Amt für Umwelt und Energie erstellen Sie eine Absichtserklärung. Reichen Sie diese zusammen mit dem Angebot ihres Energiestadtberatenden auf dem Online-Portal ein.

Sie benötigen dazu ein BE-Login. Falls nötig, registrieren Sie sich bitte einmalig. Der Zugang erfolgt gesichert und datengeschützt.

BE-Login

Beilagen für die Absichtserklärung

  • Beraterofferte
  • Gemeinderatsbeschluss

Schritt
4

Erstellen Sie zusammen mit dem Energiestadtberatenden einen Massnahmenkatalog und eine Leistungsvereinbarung und besprechen Sie diese Abklärungen mit dem Amt für Umwelt und Energie.

Wenn beide Seiten die Leistungsvereinbarung unterzeichnet haben können die Förderbeiträge für die vereinbarten Massnahmen auf dem Online-Portal beantragt werden. Benötigte Unterlagen: Leistungsvereinbarung.

Online-Portal

Schritt
5

Setzen Sie nun die Massnahmen um.

  • Beilage zum Beantragen: BEakom Leistungsvereinbarung
  • Beilage für die Auszahlung: BEakom Leistungsvereinbarung, die vereinbarten Dokumente pro Massnahme

Weitere Informationen

  • Kompakt informiert: BEakom Info-Flyer

  • Angebot des Bundes von EnergieSchweiz für Gemeinden

  • BE-Login: Ihr elektronischer Zugang für den Kanton Bern

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