Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB)
Eine NHB dient dazu, die Wirkung eines Vorhabens im Kontext der Nachhaltigen Entwicklung abzuschätzen. Sie wird vor der Realisierung eines Vorhabens durchgeführt.
Bei gewissen kantonalen Geschäften ist eine NHB obligatorisch. Dies ist der Fall, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
- Das Geschäft unterliegt einem Regierungsbeschluss
- Es betrifft den ganzen Kanton
- Es ist auf die Zukunft ausgerichtet
- Es wirkt über die Verwaltung hinaus
- Es ist neu oder wird wesentlich überarbeitet
Eine Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) kann den Behörden im Kanton und in den Gemeinden als Entscheidungsgrundlage dienen. Das AUE hat verschiedene Instrumente für die NHB entwickelt. Es unterstützt andere Verwaltungsstellen bei der Anwendung dieser Instrumente. Gegebenenfalls ist es behilflich bei der Anpassung eines Instrumentes an spezielle Bedürfnisse (z.B. NHB für Kleinwasserkraftwerke). Nehmen Sie bei Bedarf mit uns Kontakt auf.
Hinweis
Die neue Plattform Nachhaltigkeitsbeurteilung Link öffnet in einem neuen Fenster. des Netzwerks der kantonalen Nachhaltigkeitsfachstellen (NKNF) will die Anwendung der NHB fördern. Die Plattform bietet Informationen und Hilfestellungen und stärkt den Austausch über die Nutzung und Wirkung der NHB.
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Grundlagen:
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Nachhaltigkeitsbeurteilung von Vorhaben, Leitfaden 2010 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 479 KB, 55 Seiten)
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Relevanzchecks:
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Die Durchführung einer NHB ist nur dann sinnvoll, wenn ein Vorhaben für die Nachhaltige Entwicklung (NE) von Bedeutung ist. Wann erfüllt ein Vorhaben dieses Kriterium? Die beiden Instrumente Checkliste »NE-Relevanz von kommunalen Vorhaben« und «Check Nachhaltigkeitsrelevanz» (für kantonale Vorhaben) helfen bei der Beantwortung dieser Frage.
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Kantonale Vorhaben:
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Anleitung Check Nachhaltigkeitsrelevanz Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 645 KB, 12 Seiten)
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Kommunale Vorhaben:
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Checkliste NE-Relevanz von kommunalen Vorhaben Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 163 KB, 2 Seiten)
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Instrumente Wirkungsbeurteilung:
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Leitfaden Nachhaltigkeitskompass Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 181 KB, 20 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Umwelt und Energie
Reiterstrasse 11
3013 Bern
Hauptstandort
- Amtsleitung
- Energiefachstelle
- Umwelt und Nachhaltige Entwicklung
Tel. +41 31 633 36 51
Kontakt per E-Mail
Situationsplan Link öffnet in einem neuen Fenster.
Standort Immissionsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
Tel. +41 31 633 57 80
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 12.00 Uhr
13.30 – 16.30 Uhr