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Tierärztliche Tätigkeit: Registrierung der Diplome und Sprachkenntnisse
20. Dezember 2017
Am 1. Januar 2018 tritt der letzte Teil des revidierten Medizinalberufegesetzes (MedBG) mit Anpassungen der entsprechenden Verordnungen in Kraft. Neu müssen alle tierärztlichen Diplome ins Medizinalberuferegister MedReg eingetragen werden. Zudem müssen Tierärztinnen und Tierärzte über die notwendigen Sprachkenntnisse zur Berufsausübung verfügen und diese ins MedReg eintragen lassen.
Merkblatt Revision des Medizinalberufegesetzes - die wichtigsten Änderungen in Kürze Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 171 KB, 2 Seiten)