Erneuerbare Energien: Regierungsrat schafft Klarheit im Bewilligungsverfahren
28. Juni 2012
Mit dem Erlass von Richtlinien schafft der Regierungsrat des Kantons Bern Klarheit im Baubewilligungsverfahren für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Die Richtlinien legen fest, dass vollflächige oder rechteckige Solaranlagen grundsätzlich auf allen Hausdächern – ausser Schutzobjekten – ohne Baubewilligung installiert werden können.
«Richtlinien - Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien»
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Versand ab 23. Juli 2012
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