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Erwerbstätige anstellen aus der EU/EFTA (bis 90 Tage)

Ein Schweizer Unternehmen kann im Meldeverfahren beliebig viele Erwerbstätige aus der EU/EFTA anstellen. Der Arbeitseinsatz in der Schweiz ist pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auf 90 Tage pro Kalenderjahr beschränkt.

So erfüllen Sie die Meldepflicht

Schritt
1

Beachten Sie, dass für Berufe, die gesamtschweizerisch eine Arbeitslosenquote von fünf Prozent oder mehr aufweisen, die Stellenmeldepflicht gilt. Im Check-up des SECO erfahren Sie, ob die zu vergebende Stelle meldepflichtig ist.

Check-up des SECO

Schritt
2

Für die Meldung benötigen Sie:

  • Personalien
  • Berufliche Qualifikation
  • Geplante Tätigkeit in der Schweiz
  • Angaben zur verantwortlichen Person in Ihrem Unternehmen

Schritt
3

Erfassen Sie die Meldung im Online-Meldeverfahren.

Online-Meldeverfahren

Schritt
4

Sie erhalten innerhalb von zwei Arbeitstagen per E-Mail einen Bescheid.

Schritt
5

Die Meldebestätigung muss vor dem Stellenantritt vorliegen.

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