Bis 90 Tage
Für ausländische Erwerbstätige gelten je nach Herkunftsland unterschiedliche Regeln.
Wer ausländische Erwerbstätige aus den EU 26- oder EFTA-Staaten bis höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz anstellen möchte, muss diese melden.
Für Angehörige aus Drittstaaten muss der Arbeitgebende beim Amt für Wirtschaft eine Arbeitsbewilligung beantragen.
Staatenübersicht
Der Migrationsdienst führt eine Übersicht der EU- und EFTA-Staaten. Link öffnet in einem neuen Fenster. Alle anderen Staaten werden als Drittstaaten bezeichnet.
Meldepflicht für EU 26- und EFTA-Staaten
Branchen | Wann? | Melden |
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Alle | Vor Aufnahme der Arbeit | Online-Meldeverfahren Link öffnet in einem neuen Fenster. (Arbeitgeber muss melden) |
Drittstaaten
Branchen |
Gesuch stellen |
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Alle | Arbeitgeber muss Bewilligung beim Amt für Wirtschaft vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit einholen. Die Voraussetzungen gemäss Ausländergesetz werden geprüft. |
Hinweis
Bei Fragen hilft Ihnen die Meldestelle Arbeitsmarktaufsicht gern; sie nimmt auch Ihre Meldungen entgegen:
Meldestelle Arbeitsmarktaufsicht
Laupenstrasse 22
3011 Bern
info.arbeit@be.ch Link öffnet in einem neuen Fenster.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Wirtschaft
Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3008 Bern