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Erwerbstätige anstellen aus Drittstaaten

Ein Schweizer Unternehmen, das Erwerbstätige aus Drittstaaten anstellen will, reicht beim Amt für Wirtschaft (AWI) ein Gesuch zum Stellenantritt ein.

So stellen Sie das Gesuch zum Stellenantritt

Schritt
1

Beachten Sie, dass für Berufe, die gesamtschweizerisch eine Arbeitslosenquote von fünf Prozent oder mehr aufweisen, die Stellenmeldepflicht gilt. Im Check-up des SECO erfahren Sie, ob die zu vergebende Stelle meldepflichtig ist.

Check-up des SECO

Schritt
2

Reichen Sie mindestens acht Wochen vor dem geplanten Stellenantritt für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer das Gesuch zum Stellenantritt beim Amt für Wirtschaft (AWI) ein.

Gesuch zum Stellenantritt

Schritt
3

Für das Gesuch benötigen Sie:

  • Begründungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Ausbildungsnachweise / Diplome
  • Arbeitsvertrag
  • Kopie des Passes
  • Belege der Personalsuche in der Schweiz und in der EU-27/EFTA

Schritt
4

Senden Sie das Gesuch mit allen Unterlagen und unterschrieben vorzugsweise per E-Mail in einem einzigen PDF-Dokument oder per Post an das Amt für Wirtschaft (AWI):

E-Mail

Amt für Wirtschaft
Arbeitsmarktaufsicht
Laupenstrasse 22
3008 Bern

Schritt
5

Die Arbeitsbewilligung des Amts für Wirtschaft (AWI) sowie das Einverständnis der zuständigen Migrationsbehörde müssen vor dem Stellenantritt vorliegen.

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