Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Ausländische Erwerbstätige

Ausländische Erwerbstätige sind ein Teil unseres Arbeitsmarkts. Die Zuwanderung ist nicht frei. Je nach Herkunftsland gelten unterschiedliche Regeln. In der Schweiz gelten für alle die gleichen Bestimmungen (Arbeitsverträge, Arbeitnehmerschutz usw.). Der Einsatz ausländischer Erwerbstätiger braucht Regeln zum Schutz vor Lohn- und Sozialdumping.

Erwerbstätigkeit mit Ausweis S

Personen mit Ausweis S können in der Schweiz arbeiten. Sie benötigen dafür eine Bewilligung.

Schweizer Unternehmen stellen ausländische Erwerbstätige an

  • Erwerbstätige anstellen aus der EU/EFTA (bis 90 Tage)

  • Erwerbstätige anstellen aus Drittstaaten

Ausländische Unternehmen entsenden ihre Mitarbeitenden in die Schweiz

Selbständige Dienstleistungserbringer aus dem Ausland

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