Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Selbständige Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA (bis 90 Tage)

Personen aus der EU/EFTA, die selbständig Dienstleistungen erbringen, können an maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten. Es besteht eine Meldepflicht.

So erfüllen Sie die Meldepflicht

Schritt
1

Melden Sie spätestens acht Tage vor Beginn Ihren Arbeitseinsatz. Dafür benötigen Sie:

  • Personalien
  • Angaben zum Unternehmen
  • Einsatzort und Aufenthaltsdauer
  • Kontaktangaben in der Schweiz während des Einsatzes

Schritt
2

Erfassen Sie die Meldung im Online-Meldeverfahren.

Online-Meldeverfahren

Schritt
3

Sie erhalten innerhalb von zwei Arbeitstagen per E-Mail einen Bescheid.

Schritt
4

Beachten Sie: Bei einer Arbeitsmarktkontrolle weisen Sie auf Verlangen folgende Dokumente vor:

  • Meldebestätigung
  • Sozialversicherungsformular A1
  • Kopie des Vertrags (Auftrag/Werkvertrag)
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