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Stellensuche

Beginnen Sie ab dem Zeitpunkt mit der Stellensuche, ab dem Sie damit rechnen müssen, arbeitslos zu werden. So stellen Sie sicher, dass Sie den vollen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Es ist Ihre Pflicht, die Stellensuche gegenüber dem RAV zu dokumentieren. 

Stellenplattform Job-Room

Wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Stellen beim RAV melden, werden diese im Job-Room ausgeschrieben. Mit Ihrem Login, das Sie bei Ihrer Anmeldung beim RAV erhalten, können Sie alle Stellen einsehen. Bei meldepflichtigen Stellen profitieren Sie zudem von einem Informationsvorsprung: Innerhalb der ersten fünf Arbeitstage nach der Publikation einer Stelle mit dem Vermerk «meldepflichtig» ist diese ausschliesslich für RAV-Kundinnen und -Kunden sichtbar. Bewerben Sie sich möglichst rasch, noch bevor die Stelle öffentlich ausgeschrieben wird.

Weiter kann Ihr Berufsprofil anonym im Job-Room aufgeschaltet werden. Sowohl Arbeitgeber wie auch Stellenvermittlerinnen können Ihnen so passende Stellen vorschlagen.

Stellensuche im Job-Room

Die Erreichbarkeit ist entscheidend

Interessierte Arbeitgebende können mit Ihnen telefonisch oder per E-Mail in Kontakt treten. Sie erhöhen Ihre Chance auf eine Stelle, wenn Sie gut erreichbar sind. Nehmen Sie deshalb Anrufe von unbekannten Rufnummern an und prüfen Sie den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Kontos.

Bewerbungstipps und Standortbestimmung

Ihr RAV unterstützt und berät Sie auf dem Weg zur neuen Stelle. Die Beratung ist vermittlungsorientiert und unterstützt Sie in folgenden fünf Aspekten: Standortbestimmung, Suchbereich, Bewerbungsstrategie, Bewerbungsdossier und Selbstpräsentation.

Wertvolle Tipps für eine Standortbestimmung und nützliche Bewerbungstipps finden Sie zudem auf der Plattform arbeit.swiss.

arbeit.swiss

Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen

Sie müssen bereits vor dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit mit der Stellensuche beginnen, d.h.:

  • bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag: während der Kündigungsfrist;
  • bei einem befristeten Arbeitsvertrag: während den letzten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses;
  • bei einem Saisonvertrag: während den letzten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses;
  • bei temporären Einsätzen: während den ersten drei Monaten des Einsatzes. Wenn der Einsatz länger dauert, können Sie die Stellensuche vorübergehend unterbrechen und wieder aufnehmen, sobald Sie die Kündigung erhalten;
  • wenn Sie nach dem Abschluss einer Ausbildung eine Stelle suchen: sobald Sie Kenntnis von Ihren Prüfungsergebnissen erhalten haben;
  • in allen übrigen Fällen: während den letzten drei Monaten vor Ihrer Anmeldung (z.B. im Falle eines Auslandaufenthalts).

Ihre Stellensuche deklarieren Sie mit dem Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen», das Sie bei der Anmeldung beim RAV einreichen.

Weitere Informationen

  • BIZ Berufsberatungs- und Informationszentren

  • Das offizielle schweizerische Informationsportal der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

  • Schweizerisches Dienstleistungszentrum Berufsbildung | Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung

Ihr zuständiges RAV finden Sie auf Standorte RAV

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