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Zwischenverdienst

Sie haben eine Arbeit angenommen und erzielen dabei ein Einkommen, das kleiner ist als Ihre Arbeitslosenentschädigung? Das erzielte Einkommen aus dieser Tätigkeit nennt man Zwischenverdienst. In diesem Fall haben Sie Anrecht auf eine Kompensationszahlung der Arbeitslosenversicherung.

Ihre Vorteile bei einem Zwischenverdienst

  • Sie bleiben im Arbeitsmarkt integriert, behalten den täglichen Arbeitsrhythmus, und es entstehen keine Lücken in Ihrem Lebenslauf.
  • Die Erfahrung zeigt, dass Sie bei einer Bewerbung bessere Chancen haben, wenn Sie bereits eine Arbeit haben.
  • Sie erwerben neue Referenzen und knüpfen neue Kontakte.
  • Neu gewonnene Arbeitszeugnisse helfen bei der Stellensuche ebenso wie ein gut aufgebautes Beziehungsnetz.
  • Sie verbessern Ihr Einkommen.
  • Sie verbrauchen Ihre verfügbaren Taggelder weniger schnell.
  • Sie erwerben neue Beitragszeiten, ausser es handelt sich um einen selbstständigen Zwischenverdienst.

Ihre Pflichten im Zwischenverdienst

  • Sie bemühen sich während dem Zwischenverdienst nachweislich um eine Dauerstelle und nehmen die Beratungstermine beim RAV wahr.
  • Sie beenden Ihre Beschäftigung im Zwischenverdienst für eine zumutbare Dauerstelle.

Sie melden den Zwischenverdienst Ihrer Personalberaterin oder Ihrem Personalberater und deklarieren ihn bei Ihrer Arbeitslosenkasse.

Bescheinigung über Zwischenverdienst

Berechnungsbeispiel

Eine 44-jährige arbeitslose Frau, deren Lohn in der letzten festen Stelle 5000 Franken betrug, verdient durch den Zwischenverdienst 2000 Franken pro Monat. Dabei entspricht ihr Lohn den orts- und berufsüblichen Ansätzen. Die Frau hat Unterstützungspflichten und darum Anspruch auf 80 Prozent ihres letzten versicherten Lohns.

Berechnungsbeispiel
  ohne ZV mit ZV
Versicherter Lohn 5000 5000
abzüglich Zwischenverdienst 0 -2000
Zwischentotal 5000 3000
     
Kompensationszahlung (=80% vom Zwischentotal) 4000 2400
plus Zwischenverdienst 0 +2000
Total Einkommen 4000 4400
     
Taggeld ohne Zischenverdienst -4000 -4000
Mehrverdienst dank Zwischenverdienst 0 400
Die Frau verdient mit dem Zwischenverdienst 400 Franken mehr pro Monat. Ohne diesen Zwischenverdienst wäre ihr Einkommen 4000 Franken, was den 80 Prozent ihres versicherten Lohns entspricht.

Ihre zuständige Arbeitslosenkasse finden Sie auf Standorte Arbeitslosenkasse

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