Schwarzarbeit
Im Kanton Bern entspricht der Umfang von Schwarzarbeit einer Wertschöpfung von ungefähr 5 Milliarden Franken.
Schwarzarbeit führt zu:
- Einnahmeausfällen beim Staat und den Sozialversicherungen
- Wettbewerbsverzerrungen bei den Unternehmen
- Keine Rente, keine Unfallversicherung, kein Arbeitslosengeld für die Arbeitnehmenden

Grundlage für ein faires Arbeitsverhältnis ist ein gültiger Arbeitsvertrag und eine saubere Lohnabrechnung.

Schwarzarbeit reicht von kleinen Arbeiten nach Feierabend bis hin zu illegaler Erwerbstätigkeit unter Umgehung des Steuer-, Sozialversicherungs- und des Ausländerrechts.

Werden die Sozialabgaben nicht abgerechnet, verliert man den Anspruch auf Rente oder Arbeitslosengeld und es besteht keine Unfallversicherung.
Hinweis
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