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NAV / GAV

In der Schweiz gibt es für bestimmte Betriebe oder Berufssparten Gesamtarbeitsverträge und von Bund oder Kantonen erlassene Normalarbeitsverträge.

Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen Arbeitgebern/Arbeitgeberverbänden und Angestelltenverbänden (Gewerkschaften) ausgehandelt. Er schafft einheitliche Arbeitsbedingungen für Angestellte einer bestimmten Berufsgruppe oder eines Betriebes. Ein GAV enthält Mindestanforderungen zu Arbeitszeiten, Ferien und Mindestlöhnen. Ein Einzelarbeitsvertrag darf von den Bestimmungen abweichen, wenn diese gegenüber dem GAV für Angestellte von Vorteil sind.

Der Bundesrat kann einen Gesamtarbeitsvertrag für eine Branche als allgemein verbindlich erklären (ave-GAV). Dann gilt der GAV für diese Branche in der ganzen Schweiz. Zuständig für die als allgemein verbindlich erklärten GAV sind die paritätischen Kommissionen.

Normalarbeitsvertrag (NAV)

Wenn kein Gesamtarbeitsvertrag besteht, können Bund und Kantone für alle Arbeitsverhältnisse einer Branche ein Normalarbeitsvertrag erlassen.

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat Normalarbeitsverträge für den Detailhandel, den Hausdienst, die 24-Stunden-Betreuung und die Landwirtschaft erlassen.

Im Hausdienst hat der Bundesrat verbindliche Mindestlöhne festgelegt, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zwingend einhalten müssen.

Normalarbeitsverträge Bund

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