Normal- & Gesamtarbeitsverträge
Das Verhältnis zwischen Arbeitnehmenden und ihren Arbeitgebern ist im Arbeitsvertrag geregelt. Das Obligationenrecht enthält Vorschriften, die für jeden Arbeitsvertrag gelten, und Vorschriften, die dann zur Anwendung kommen, wenn der einzelne Vertrag keine Regeln enthält.
Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Der Gesamtarbeitsvertrag gilt für eine Branche oder einen Betrieb. Gewerkschaften und Arbeitgeber/Arbeitgeberverband handeln den GAV gemeinsam aus.
Der Bundesrat kann einen Gesamtarbeitsvertrag für eine Branche als allgemein verbindlich erklären (ave-GAV). Dann gilt der GAV für diese Branche in der ganzen Schweiz, ohne Ausnahme für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zuständig für die als allgemein verbindlich erklärten GAV sind die paritätischen Kommissionen.
Paritätische Kommissionen im Kanton Bern Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 123 KB, 2 Seiten)
Normalarbeitsvertrag (NAV)
Der Normalarbeitsvertrag gilt für alle Arbeitsverhältnisse der Branche, sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts Anderes vereinbart haben. Der Regierungsrat hat Normalarbeitsverträge für den Detailhandel, den Hausdienst und die Landwirtschaft erlassen.
Im Hausdienst hat der Bundesrat zudem bis 2022 verbindliche Mindestlöhne festgelegt, die zwingend einzuhalten sind.
Merkblatt NAV 24-Stunden-Betreuung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 127 KB, 3 Seiten) (In Kraft ab 1.1.2020)
NAV 24-Stunden-Betreuung BSG 222.153.24 Link öffnet in einem neuen Fenster.
Merkblatt NAV Detailhandel Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 126 KB, 3 Seiten)
NAV Detailhandel BSG 222.153.23 Link öffnet in einem neuen Fenster.
Merkblatt NAV Hausdienst Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 112 KB, 4 Seiten)
NAV Hausdienst BSG 222.153.22 Link öffnet in einem neuen Fenster.
NAV Hauswirtschaft des Bundes Link öffnet in einem neuen Fenster.
Merkblatt NAV Landwirtschaft des Schweizerischen Bauernverbandes Link öffnet in einem neuen Fenster.
NAV Landwirtschaft BSG 222.153.2 Link öffnet in einem neuen Fenster.
Für die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge gibt es ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren.
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Arbeitsbedingungen
Laupenstrasse 22
3008 Bern