Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Hinweis
Wichtig
Das vereinfachte Verfahren bei der Voranmeldung und das summarische Verfahren bei der Abrechnung gelten noch bis Ende März 2021.
Details entnehmen Sie bitte der Website arbeit.swiss des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO zur Kurzarbeitsentschädigung. Link öffnet in einem neuen Fenster.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Arbeitslosenversicherung
Hotline Kurzarbeit
Im Moment gehen sehr viele Gesuche und Anfragen ein, diese werden möglichst zeitnah bearbeitet.
Wir bitten Sie um Geduld.