Logo Kanton Bern / Canton de BerneWirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion

Arbeitsmarktkontrolle

Die Arbeitsmarktkontrolle Bern führt im Auftrag des Kantons Kontrollen durch. Im Fokus stehen Schwarzarbeit, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie die Lohn- und Arbeitsbedingungen.

Der Kanton kontrolliert die Arbeitsbedingungen in Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag. In den Branchen mit einem Gesamtarbeitsvertrag organisieren sich die Sozialpartner selbst oder beauftragen die Arbeitsmarktkontrolle Bern.

Arbeitsmarktkontrolle Bern (AMKBE)

Der Kanton definiert die Zahl der jährlichen Kontrollen in einer Leistungsvereinbarung mit der AMKBE. Die kontrollierten Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet mitzuwirken. Das heisst: Die Inspektorinnen und Inspektoren haben jederzeit Zutritt und sind befugt, Personalien und Angaben zu den Lohn- und Anstellungsbedingungen zu erfragen sowie die nötigen Unterlagen bei den Unternehmen einzuholen.

Arbeitsmarktkontrolle Kanton Bern (AMKBE)

Kantonale Arbeitsmarktkommission (KAMKO)

Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und der Behörden bilden die kantonale Arbeitsmarktkommission. Die KAMKO ist eine tripartite Kommission.

Mitglieder der KAMKO

Die Aufgaben der KAMKO

  • Beobachten der Lohn- und Arbeitsbedingungen im bernischen Arbeitsmarkt
  • Beurteilen von Meldungen über vermutete missbräuchliche Unterbietung der orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitszeiten
  • Durchführen der direkten Verständigungsverfahren
  • Anträge an den Regierungsrat zur Regelung von Lohn- und Arbeitsbedingungen, wenn keine allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge vorliegen
  • Beratung der regionalen Arbeitsvermittlungszentren und Zustimmung zu Ausnahmefällen zumutbarer Arbeit

Einigungsamt

Das Einigungsamt vermittelt bei Streitigkeiten zwischen den Sozialpartnern, wenn direkte Verhandlungen gescheitert sind. Besteht zwischen den Sozialpartnern kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV), dann wirkt das Einigungsamt auf den Abschluss eines GAV hin.

Das Einigungsamt ist nicht zuständig bei Streitigkeiten über Einzelarbeitsverträge. Dafür sind die Schlichtungsbehörden zuständig.

Mitglieder Einigungsamt

Lohnrechner

Der SGB-Lohnrechner berechnet für Sie, wie viel Beschäftigte mit Ihrer Tätigkeit und Ihren Qualifikationen üblicherweise verdienen – auf Basis repräsentativer Daten.

Der nationale Lohnrechner bietet Ihnen die Möglichkeit, für ein spezifisches individuelles Profil einen monatlichen Bruttolohn und die Streuung der Löhne zu berechnen. Der Lohnrechner wurde im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der europäischen Union entwickelt. Die Ergebnisse stellen keine Lohnempfehlungen dar:

Weitere Informationen

  • Schwarzarbeit

  • Normal- und Gesamtarbeitsverträge

Seite teilen