Leistungen für Arbeitgebende
Entschädigungen für Kurzarbeit und bei Schlechtwetter
Sind Sie vorübergehend mit wirtschaftlich bedingten und unvorhersehbaren Arbeitsausfällen konfrontiert? Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Unternehmen mit der Kurzarbeitsentschädigung, falls die Arbeitsausfälle das normale Betriebsrisiko übersteigen. Als unvorhersehbare Arbeitsausfälle gelten auch wetterbedingte Kundenausfälle bei Überschwemmungen, Lawinen oder Schneemangel.
Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Arbeitgeber mit der Schlechtwetterentschädigung, wenn ein Arbeitsausfall unmittelbar auf schlechte Witterung zurückzuführen ist. Die Schlechtwetterentschädigung ist nur in bestimmten vom Bund festgelegten Branchen, vor allem im Baugewerbe, möglich.
Dank dieser Entschädigungen bleiben Arbeitsplätze erhalten, Arbeitslosigkeit wird verhindert und Fachwissen kann in Ihrem Betrieb behalten werden. Die Entschädigungen betragen 80 Prozent des Lohnanspruchs der betroffenen Mitarbeitenden. Die rechtlichen Voraussetzungen sowie die einzuhaltenden Verfahren und Fristen sind anspruchsvoll. Erkundigen Sie sich rechtzeitig.
Massenentlassungen
Kontaktieren Sie den RAV Arbeitsmarktservice frühzeitig, damit er die betroffenen Mitarbeitenden so rasch als möglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann.
Unternehmen sind verpflichtet, Massenentlassungen und Betriebsschliessungen dem RAV Arbeitsmarktservice frühzeitig, jedoch spätestens bei Kündigungen zu melden.
Hinweis
Wie Sie bei Einzelkündigungen rechtlich korrekt handeln und welche Informationen für die gekündigten Mitarbeitenden wichtig sind, erfahren Sie aus dem
Merkblatt «Kündigung – wichtige Informationen für den Fall der Fälle» Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 53 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
beco Berner Wirtschaft
RAV Arbeitsmarktservice
Lagerhausweg 10
3018 Bern