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Lehrbeginn schulentlassener Jugendlicher unter 15 Jahren

Jugendliche, die im Alter von 14 Jahren ihre obligatorische Schulpflicht abgeschlossen haben, können auf Gesuch hin eine berufliche Grundbildung beginnen. Die Bewilligung kann auch für Arbeiten im Rahmen eines Förderprogramms erteilt werden.

So gehen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber vor

Schritt
1

Sie melden die Beschäftigung von schulentlassenen Jugendlichen unter 15 Jahren formlos per E-Mail oder Post dem Amt für Wirtschaft. 

Schritt
2

Beachten Sie, dass Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters einholen müssen.

Schritt
3

 Legen Sie der Meldung folgende Unterlagen bei:

  • Kopie des unterschriebenen Lehrvertrags
  • Ärztliches Zeugnis, das bestätigt, dass der Gesundheitszustand der oder des Jugendlichen die vorzeitige Aufnahme einer regelmässigen Beschäftigung erlaubt und die vorgesehene Tätigkeit die Gesundheit, die Sicherheit sowie die physische und psychische Entwicklung der Jugendlichen nicht gefährdet.
  • Angabe der Rechnungsadresse/Rechnungsangaben (falls Rechnungsadresse von der Standortadresse des Lehrbetriebes abweicht).

Schritt
4

Melden Sie die Beschäftigung mindestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn per E-Mail oder Post:

Amt für Wirtschaft
Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
Laupenstrasse 22
3008 Bern
E-Mail

Weitere Informationen

  • Vorgaben für die Beschäftigung von Jugendlichen

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