Plangenehmigung industrielle Betriebe
Vorbesprechen von Bauvorhaben
Für Bauvorhaben von gewerblichen, industriellen und diesen gleichgestellten Betrieben und Anlagen sind zahlreiche Vorschriften zum Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu beachten.
Bei Bedarf oder komplexeren Bauvorhaben ist es sinnvoll, das Projekt vor der Baueingabe mit der Fachstelle Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu besprechen. Die Besprechung ermöglicht der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller die Baueingabe zu präzisieren bzw. die benötigten Unterlagen rechtzeitig zu beschaffen und so das Bewilligungsverfahren zu beschleunigen.
Industrielle und gleichgestellte Betriebe
Das Bundesrecht regelt, welche Betriebe aufgrund der besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt als industriell gelten und welche Gewerbebetriebe diesen gleichgestellt sind. Im Einzelfall entscheidet das Amt für Wirtschaft, welche Vorschriften für einen Betrieb zur Anwendung kommen.
Als industriell gelten Betriebe, wenn
- mehr als 6 Arbeitnehmende für die Herstellung, Verarbeitung oder Behandlung von Gütern beschäftigt werden. (Art. 29 VO 4 zum ArG)
- die Arbeitsweise oder die Arbeitsorganisation wesentlich durch Maschinen oder andere technische Einrichtungen oder durch serienmässige Verrichtungen bestimmt wird. (Art. 30 VO 4 zum ArG)
- die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer besonderen Gefahren ausgesetzt sind. (Art. 31 VO 4 zum ArG)
Kapitel 3 der Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 Link öffnet in einem neuen Fenster.erläutert, welche gewerblichen Betriebe den industriellen Betrieben gleichgestellt sind. Im Einzelfall entscheidet das Amt für Wirtschaft, welche Vorschriften für einen Betrieb zur Anwendung kommen.
Plangenehmigung / Betriebsbewilligung (industrielle und gleichgestellte Betriebe)
Die Plangenehmigung ist meistens Teil des Baubewilligungsverfahrens. Die Fachstelle Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz prüft das Vorhaben in der Planungsphase und erstellt einen Amtsbericht an die Leitbehörde.
Industrielle und diesen gleichgestellten Betriebe benötigen neben der Plangenehmigung immer auch eine Betriebsbewilligung.
Das Amt für Wirtschaft erteilt diese Bewilligung, wenn bei der Abnahme der Bau und die Einrichtung der Plangenehmigung entsprechen.
Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist der Fachstelle Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu melden:
Gesuch um Erteilung der Betriebsbewilligung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 725 KB, 1 Seite)
Wenn die Sicherheit und Gesundheit von Personen und Sachen beeinträchtigt und kein Baubewilligungsverfahren durchgeführt wird (z.B. innere Umnutzungen oder Umbauten), erstellt die Fachstelle Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz als Leitbehörde eine eigenständige Plangenehmigung.
Betriebsordnung – industrielle Betriebe
Industrielle Betriebe müssen zusätzlich noch eine Betriebsordnung erstellen, für gewerbliche Betriebe ist sie freiwillig.
SECO-Merkblatt und -Muster zur Betriebsordnung Link öffnet in einem neuen Fenster.
EKAS
Die Wegleitung der EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) zur Arbeitssicherheit ist ein umfassendes Nachschlagewerk für Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Es erläutert vor allem die Bestimmungen der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).
Wegleitung durch die Arbeitssicherheit der EKAS Link öffnet in einem neuen Fenster.
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Das SECO hat Wegleitungen zu den arbeitsrechtlichen Vorschriften erarbeitet, die Gesetz und Verordnung ausführlich erläutern:
Arbeitsgesetz – Wegleitung zum Gesetz und zu den Verordnungen 1 und 2 Link öffnet in einem neuen Fenster.
Arbeitsgesetz – Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 Link öffnet in einem neuen Fenster.
Suva
Die Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) hat eine Suchseite eingerichtet, auf der zahlreiche Merkblätter und Informationsmittel direkt bestellt werden können:
Weitere Informationen
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Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
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